Sendung aus China beim Zoll gelandet

20. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
sonixx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Sendung aus China beim Zoll gelandet

Guten Tag zusammen,

leider hat sich nach einer Bestellung meinerseits (zwecks niedrigerem Preis aus China) herausgestellt, dass die Sportschuhe, die ich bestellt habe, wohl Plagiate sind. Die Sendung ist nun beim Zoll gelandet, da am Paket keine Rechnung und demnach kein entsprechender Betrag zu erkennen war. Das Schreiben des Zolls habe ich nun erhalten mit der Möglichkeit, das Paket gegen Vorlage von Rechnung/Zahlungsbestätigung abzuholen und Einfuhrsteuer zu zahlen, was an sich kein Problem wäre, oder aber die Annahme zu verweigern.
Es handelt sich hierbei um Schuhe der Marke Adidas. In der Auktion war nichts vom Namen Adidas zu sehen. Da ich herausgefunden habe, dass Adidas gerne mal Unterlassungserklärungen mit verbundenen Anwaltskosten versendet, die Frage:
Sollte ich versuchen, das Paket abzuholen oder habe ich durch die Annahmeverweigerung eher Chancen, aus der Sache glimpflich herauszukommen?
Bestellt wurde 1 Paar zu privaten und nicht zu gewerblichen Zwecken. Und ja, ich weiß, dass die Bestellung nicht sinnvoll war, sehe ich ein. War die erste und letzte!

Ich freue mich auf eure Antworten!

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120255 Beiträge, 39858x hilfreich)

Zitat (von sonixx):
In der Auktion war nichts vom Namen Adidas zu sehen.

Na und?



Zitat (von sonixx):
Sollte ich versuchen, das Paket abzuholen oder habe ich durch die Annahmeverweigerung eher Chancen, aus der Sache glimpflich herauszukommen?

Der Zoll informiert den Markeninhaber, besonders wenn es nicht abgeholt wird.



Wenn das Paket gegen Vorlage von Rechnung/Zahlungsbestätigung abgeholt wird und die Einfuhrsteuer gezahlt wird, könnte es glimpflich aus gehen.

Wenn der Preis jedoch unglaubwürdig niedrig ist, könnte es auch hier zu Weiterungen kommen.



Zitat (von sonixx):
Da ich herausgefunden habe, dass Adidas gerne mal Unterlassungserklärungen mit verbundenen Anwaltskosten versendet,

Da wäre dann auch zu prüfen, ob diese auch berechtigt wäre. Das sind die nicht in jedem Falle.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sonixx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,

vielen Dank für deine schnelle Antwort. Da der Preis bei 70 Dollar liegt, könnte er wohl auch als unglaubwürdig aufgenommen werden.
Ist es nicht so, dass das Paket bei einer Annahmeverweigerung zurück in das Ursprungsland gesendet wird und ich somit bessere Chancen hätte, Ärger mit Adidas zu umgehen?

Außerdem bietet DHL selber für einen gewissen Betrag an, die Verzollung zu übernehmen, was allerdings auch keinen Vorteil in Sachen Plagiat darstellen würde, denke ich.
Bin da schon etwas nervös, hatte so einen Fall noch nie. Man lernt draus..

Besten Dank vorab!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Sicher das es sich um ein Plagiat handelt?

In der Regel bietet der Zoll dann nämlich die kostenpflichtige Entsorgung anstatt die Abholung der Ware an.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonixx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Sicher das es sich um ein Plagiat handelt?

In der Regel bietet der Zoll dann nämlich die kostenpflichtige Entsorgung anstatt die Abholung der Ware an.


Der Zoll hat die Ware in erster Linie erhalten, da ein Zahlungsnachweis an der Paketaußenseite fehlt. Der Zoll hat das Paket noch nichts geöffnet und weiß nicht, dass Schuhe enthalten sind. Aufgrund des Preises und der Tatsache, dass die Schuhe "ausverkauft" sind, bin ich mir sicher, dass es Plagiate sein müssen.

Ich bin halt hin und her gerissen, ob ich die Ware versuche abzuholen oder die Annahme verweigere.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Wie oben schon geschrieben hat der Zoll in Richtung Nachahmungen keine Bedenken, sonst wäre Dir die Abholung nicht angeboten worden.

Dass, was Dir jetzt passiert ist, ist ein durchaus normaler Vorgang. Leider vergessen einige China-Böller mal gerne notwendige Angaben, sodass man dann bei uns zum Hauptzollamt hinmuß.Ist mir auch schon mehrfach passiert.
Besonders ärgerlich, wenn es sich dabei um Waren von einem Wert unter 22 € handelt.

Die Nichtannahme der Ware würde Dich im übrigen vom Nachahmungskaufvorwurf nicht entlasten, denn den Kauf hast Du ja getätigt.

Also abholen.

Bei 70 hoffentlich US-Dollar und nicht Honkong Dollar sollte es sich auch um Lizenzware handeln.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sonixx
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Also abholen.

Bei 70 hoffentlich US-Dollar und nicht Honkong Dollar sollte es sich auch um Lizenzware handeln.

Berry


Hi Berry,

besten Dank für deine Antwort. Klingt gut, ich werde am Montag mal hinfahren und schauen, was sich machen lässt. Es sind US-Dollar, jawohl. :)
Die Einfuhr zu zahlen stört mich nicht, ich hoffe nur, dass ich das Paket dann auch mitnehmen darf, ohne, dass dort ein riesen Fass aufgemacht wird. Bleibt abzuwarten!

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16994 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Wie oben schon geschrieben hat der Zoll in Richtung Nachahmungen keine Bedenken, sonst wäre Dir die Abholung nicht angeboten worden.
Das kann man so nicht stehen lassen, denn wenn keine Rechnung am Paket war, dann weiß der Zoll noch gar nicht was in dem Paket ist. Bei der Abholung läuft es so ab, dass der Empfänger das Paket wird öffnen müssen und der Zoll wird dann die Ware kontrollieren. Dann wird es sich entscheiden ob der Empfänger die Ware wird mitnehmen dürfen oder ob der Zoll diese einkassieren wird.

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