Semesterferien, zwei Jobs, wie viele Stunden arbeiten?

7. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Flum2
Status:
Schüler
(297 Beiträge, 29x hilfreich)
Semesterferien, zwei Jobs, wie viele Stunden arbeiten?

Wie viele Stunden darf ich in den Semesterferien arbeiten? Nun nicht aus Sicht der Uni oder der Sozialversicherung, dass die Stundenzahl dahingehend nicht limitiert ist, ist klar. Aber es gibt ja "arbeitsschutztechnische" Limitationen; ich habe gelesen, kurzzeitig könne man sechzig Stunden pro Woche arbeiten. Stimmt das? Ich war in diesem Jahr sechs Monate "arbeitslos" (studentisch, also ohne Arbeitslosengeld, aber damit käme ich im Schnitt auf unter 40h).

Habe jetzt einen Job sicher, bei dem ich nur den Mindestlohn erhalte, benötige aber extrem dringend Geld, um Arbeitslosigkeitsschulden abzubauen und endlich meinen Führerschein zu machen, daher müsste eigentlich noch ein zweiter her. Ich würde gerne neben eine Vollzeitaushilfsjob abends kellnern o.ä., damit könnte ich auf über 48h kommen. Geht das? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?

Zudem würde mich interessieren, weshalb man bei einem Zweitjob wohl immer Steuerklasse VI hat. Dass es so ist, habe ich ja bereits gemerkt, aber was ist der Hintergrund dessen? Habe ich auch Steuerklasse VI, wenn ich zwei 450€-Jobs ausübe und damit noch immer unterhalb der Armutsgrenze liege?

Danke

Flum2

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17456 Beiträge, 6495x hilfreich)

/// Wie viele Stunden darf ich in den Semesterferien arbeiten?

Arbeiten darfst du, was deine physische und psychische Kondition zulassen. Als Selbständiger z.B.
Arbeitszeitgrenzen gibt es nur für abhängige Arbeitsverhältnisse, also AN. Wenn du einen AV hast und ein zweites Arbeitsverhältnis eingehen willst, wird dein AG verlangen, dass du ihm das meldest. Er kann das unterbinden, wenn z.B. dein Zweitjob Ausmaße annimmt, die im Endeffekt verhindern, dass du deinen Erstjob ordentlich erfüllst. Der Schnitt darf 48 Wochenstunden nicht übersteigen, weswegen man sich die Ausgleichszeiträume anschauen muss - die können durchaus 26 oder 52 Wochen umfassen. Und ja: 60 Wochenstunden sind in Deutschland die Höchstgrenze.
2 Vierhundertfünfzig-Euro-Jobs - das geht nicht wegen der Besonderheiten des 450-Euro-Jobs. Wenn dies die Minijobs sind, gibt es aber noch die Modi-Jobs, für die es immer noch moderate Abgabenvorschriften gibt.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Zudem würde mich interessieren, weshalb man bei einem Zweitjob wohl immer Steuerklasse VI hat. Weil in die Steuerklassen 1 bis 5 Freibeträge eingearbeitet sind, die man natürlich nur einmal kriegt - folglich hat man bei Zweitjobs die Klasse 6.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.148 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen