Hallo, ich schildere euch mal mein "Problem". Und zwar geht es um eine Forderung des Inkasso-Unternehmens
UNIVERSL INKASSO AG. Ich habe vor paar Monaten schon mal einen Brief von denen bekommen, wo ich angeblich
eine Forderung von AIG Europe Limited habe. Ich hatte keine Ahnung, was das überhaupt war. Es ist eine Versicherung.
Ich kann mich nicht dran erinnern, dass ich in letzter Zeit so etwas abgeschlossen habe. Die Forderung betrag etwa 80 Euro.
Freitag nun bekam ich gleich 3!!!!! Briefe von Universial Inkasso AG, mit dem selben Gläubiger, Forderungen etwa 200-400 Euro jede Forderung. Die Briefe wurden verfasst am 21.6, bis 5.7. soll ich zahlen, und im Briefkasten waren sie am 21.7. Alle 3 Forderungen haben unterschiedliche Aktenzeichnen!!!
Tja, was soll ich davon halten. Ist das alles eigentlich rechts? Ich kenn nicht mal den Gläubiger.
Dass ich das nicht zahle, liegt auf der Hand, aber kann ich von dem Inkasso-Unternehmen Unterlagen bezüglich
Originalrechnung/vertrag und Bevollmächtigung des Gläubiger verlangen? Die drohen mit Gerichtsvollzieher etc., hätte so eine Forderung überhaupt bestand?
Vllt. ist es erwähnenswert, dass die bei jeder "Forderung" Ratenzahlung in Höhe von 20Euro!!! im Monat akzeptieren.
Ich finde das alles sehr seltsam.
LG
-- Editier von www2222 am 24.07.2016 12:56
-- Editier von www2222 am 24.07.2016 12:58
Seltsame Forderungen vom Inkasso
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ich würde der Forderung einfach einmalig per Einschreiben widersprechen (mit allen Aktenzeichen). Die nächsten Schreiben dann abheften. Speicherung der Daten gem. BDSG und tel. Kontaktaufnahme untersagen.
So würde ich es formulieren:
"Wertes Inkasso. Ich kenne ihre Mandantin nicht. Ich bestreite auch, irgendeine solche Versicherung abgeschlossen zu haben, die ihre Mandantin offenbar anbietet. Sie werden mir unverzüglich vorlegen:
- Vollmacht im Original
- Vertragskopie mit meiner Unterschrift
- Rechnungskopie und Mahnungskopie
- ggf. Kopie des Vollstreckungsbescheides
Sollten Sie sich weigern, ergeht gegen Sie Beschwerde und Bußgeldantrag beim Aufsichtsgericht (§11a RDG
).
Sie haben 14 Tage Zeit.
Sollten Sie eine Vollstreckung probieren, werde ich einen Anwalt hinzuziehen und gegen Sie vorgehen.
"
Ggf. mal wieder eine Personenverwechslung. Melde dich, sobald du irgendwelche Unterlagen bekommen hast.
-- Editiert von mepeisen am 24.07.2016 18:49
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Ich würde auch so vorgehen aber den Satz
Zitat:sollten Sie sich weigern, ergeht gegen Sie Beschwerde und Bußgeldantrag beim Aufsichtsgericht (§11a RDG ).
erst mal weglassen
Hast Du nun vier Verbindlichkeiten oder nur drei?
Mit einer Ratenzahlungsvereinbarung verdient das Inkassounternehmen pro Aktenzeichen 67,50 € Einigungsgebühr.
Ein Gerichtsvollzieher kann nur mit einem Vollstreckungsbescheid/Titel beauftragt werden. Um dazu erreichen müsstest Du entweder einen Mahnbescheid durchgehen lassen ohne zu widersprechen oder in einem anderen Verfahren gerichtlich unterliegen.
Ansonsten würde ich dem Inkassounternehmen einmalig schriftlich und nachweislich widersprechen (Einschreiben-EINWURF; 2,85 € Porto). Zustellnachweis ausdrucken und mit Zweitschrift sowie den Mahnungen des Inkassounternehmens abheften und aufbewahren.
------------------------- Entwurf -------------------------
www2222
Str. Nr.
PLZ Ort
Universal Inkasso AG
Str. Nr.
PLZ Ort
Ort, 25.07.2016
Aktenzeichen (1), Aktenzeichen (2), Aktenzeichen (3)
AIG Europe Ltd. ./. www2222
Ihre Mahnungen vom jeweils 21.06.2016
WIDERSPRUCH gegen Ihre Forderungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihre oben genannten Mahnungen habe ich jeweils am 21.07.2016 erhalten. Ich widerspreche den darin geltend gemachten Forderung Ihrer Auftraggeberin zu allen drei oben genannten Aktzeichen und den weiteren von Ihnen jeweils aufgestellten Verzugs-/Mahnkosten. Ich werde nicht zahlen, da die Forderung unberechtigt ist.
Ich begründe meinen Widerspruch wie folgt: Ihre Mahnungen weise ich sämtlich mangels Vorlage einer ordnungsgemäßen, eindeutig bestimmbaren Vollmachtsurkunde im Original oder einer zumindest beglaubigten Abschrift zurück (§ 174 BGB
).
Ferner weise ich Sie auf folgendes hin: Ich habe weder mit Ihrer Auftraggeberin eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen noch habe ich irgendwelche Leistungen von Ihr erhalten. Ich kenne die AIG Europe Ltd. nicht. Von den geltend gemachten Forderungen erfahre ich durch Ihre Mahnungen zum ersten mal, so habe ich in dieser Sache weder Rechnungen noch Mahnungen vor Ihrer Beauftragung erhalten.
Rein vorsorglich mache ich Sie darauf aufmerksam, dass eine widersprochene Forderung nicht an die Schufa oder eine andere Auskunftei gemeldet werden darf (§ 28a BDSG
).
Bitte verzichten Sie auf weitere Mahnungen und auf die Beantragung von gerichtlichen Mahnbescheiden. Diesen würde ich vollumfänglich widersprechen. Den in diesem Schreiben geäußerten Forderungswiderspruch halte ich konsequent aufrecht, da die Forderung Ihrer Auftraggeberin unberechtigt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
-------------------------------------------------------------
-- Editiert von Xipolis am 25.07.2016 03:49
Vielen dank Xipolis und allen anderen. Ich werde eure Lösungsvorschläge umsetzen.
ZitatVielen dank Xipolis und allen anderen. Ich werde eure Lösungsvorschläge umsetzen. :
Edit: Es war eigentlich nur eine Verbindlichkeit, aus der wurden aufeinmal drei. Das ist ja das seltsame an diesem Fall.
Hauptsache Du widersprichst gegenüber allen von Dir verlangten Zahlungen.
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