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Selbstverteidigung gegen Hunde

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>Selbstverteidigung gegen Hunde

Hallo,

übrigends, gestern das gleiche Theater wieder. Freilaufender Hund, sieht mich auf 300 m Entfernung, kommt zur völligen Überraschung der Besitzerin auf mich zugerannt. Fängt an mich knurrend und kläffend zu umkreisen. Er hatte meinen Mindestabstand nicht unterschritten, so dass ich das Pfefferspray nur gezogen aber nicht eingestzt habe.

Natürlich keinerlei Entschuldigung von der Besitzerin. Rennt stur und mich ignorierend an mir vorbei. OK, ich habe wahrscheinlich auch nicht so ausgesehen als ob ich ein "Bitte entschuldigen Sie, ich weiß gar nicht was in den Hund gefahren ist, das hat er noch nie gemacht" mit Interesse aufnehmen würde.

Bilanz bisher 2 Frauen 1 Mann, zu meiner Überraschung übrigends. Ich gehe davon aus, dass die sich das eine Lehre sein lassen wird, es nervt aber auch als Anschauungsbeispiel für das Gefahrenpotential fremder Hunde herhalten zu müssen.

Horst

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von Kafkas_K am 30.08.2012 21:31
Status: Praktikant (27 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Selbstverteidigung gegen Hunde
Also, ich weiss gar nicht, was hier eingige Argumente sollen. Da ließt man, dass Hunde die kläffen nie beißen würden. Dass der Besitzer doch schuld sei, weil er seinen Hund nicht erzogen hat.

Wenn mich ein Hund ankläfft und/oder umkreist geschweige denn beißen will, dann ist es mir herzlich egal, ob er unerzogen, klein und womöglich schuldlos an seiner Erziehung ist. Wenn die Gefahr besteht, dass ein Hund mich oder einen anderen beißen wird/würde, dann ist es legitim, sich zu wehren, und zwar unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit der Mittel. Sprich: Ich muss nicht erst versuchen das Gespräch mit dem Hund zu suchen. Weglaufen würde auch nichts bringen, da wahrscheinlich nur Usain Bolt schneller rennt als ein Hund.

Entsprechend ist eine Notwehrhandlung nach § 32 StGb / Notwehr legitim, wobei ich nicht erst darauf warten muss, bis sich die Zähne des Hundes in mein Unterarm gebohrt haben.

Und ich denke nicht, dass der TE dieses Thema hier eröffnet hat, um eine ethisch-moralische Diskussion in Sachen Hundeerziehung zu führen. Hauptanliegen war und ist: Darf ich mich gegen Hunde wehren? Ja oder Nein.


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von bruce-bruce-bruce am 05.09.2012 12:53
Status: Senior (135 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Selbstverteidigung gegen Hunde
quote:
Weglaufen würde auch nichts bringen, da wahrscheinlich nur Usain Bolt schneller rennt als ein Hund.

Schon Katzen erreichen bis zu 50 km/h auf kurzen Strecken, Usain Bolt nur um die 43 km/h in der Spitze (und auf vermutlich noch kürzerer Strecke).

quote:
Hauptanliegen war und ist: Darf ich mich gegen Hunde wehren? Ja oder Nein.

Nö, denn daß die Antwort "Ja" lautet, ist ja nun jedem Säugling klar.

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von Sheldon_Cooper am 05.09.2012 15:22
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Selbstverteidigung gegen Hunde
Hallo,

nach der 3. Attacke auf mich machte ich einen Versuch in staatsbürgerlicher Pflichterfüllung und wandte mich wider besseres Wissen an das Ordungsamt von Echterdingen.

Dieses teilte mir erwartungsgemäß mit, dass man nichts tun könne. Antwortete aber zumindest.
Interessant an der Antwort war folgende Formulierung:
...Die Hundehalter sind jedoch verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass sie durch Zuruf jederzeit auf ihren Hund einwirken können...
Das ist ein Grundsatz wie er so ähnlich auch im Straßenverkehr gilt.

Die Verantwortungsumkehr, die auch in dieser Diskussion gerne impliziert wird, also verantwortlich ist der Angegriffene, er muss sich so sachgemäß verhalten damit er nicht zu schaden kommt hat keine rechtliche Grundlage.

Horst

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von Kafkas_K am 06.09.2012 16:28
Status: Praktikant (27 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Selbstverteidigung gegen Hunde
quote:
Nö, denn daß die Antwort "Ja" lautet, ist ja nun jedem Säugling klar.


Mag sein, dass es jedem Säugling nun klar ist. Dennoch war es das Hauptanliegen des TE.

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von bruce-bruce-bruce am 10.09.2012 10:55
Status: Senior (135 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Selbstverteidigung gegen Hunde
quote:
Die Verantwortungsumkehr, die auch in dieser Diskussion gerne impliziert wird, also verantwortlich ist der Angegriffene, er muss sich so sachgemäß verhalten damit er nicht zu schaden kommt hat keine rechtliche Grundlage.

Das stimmt nicht ganz. Eine gezielt provozierende, offenkundig mit der Absicht, den Hund zu einem Angriff zu bewegen, getätigte Handlung ("ich spucke den Hund mal an und haue ihm auf die Nase, damit ich die Töle von Nachbar Harry endlich legal erschlagen kann") vernichtet natürlich ein "Notwehrrecht".

Richtig ist, daß man sich nicht "sachgemäß verhalten" muß im tierpsychologischen Sinne (nach dem Motto "nicht auf den Hund zugehen"), denn das wäre wieder ein Fall für "das Recht muß dem Unrecht nicht weichen").

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von Sheldon_Cooper am 10.09.2012 17:36
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Selbstverteidigung gegen Hunde
quote:
Mag sein, dass es jedem Säugling nun klar ist. Dennoch war es das Hauptanliegen des TE.

Nein, das Hauptanliegen des TE war nicht, ob er sich gegen Hunde wehren darf, sondern *ab wann* bzw. *ob* in einem bestimmten Einzelfall ein "Notwehrrecht" besteht.

Er schrieb doch selbst ausdrücklich im Eingangsposting:

quote:
Es geht mir ausschließlich um den freilaufenden Hund der unter Ignorierung der Befehle seines Halters kläffend auf mich zukommt.

Also *nicht* um die generelle Frage "ist Notwehr gegenüber Hunden zulässig", wie du behauptet hast. *duh*

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von Sheldon_Cooper am 10.09.2012 17:38
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Selbstverteidigung gegen Hunde
Hallo,

natürlich werde ich die Antwort auf die Frage:
Lasse ich mich jetzt beißen oder unternehme ich vorher was? nicht von der Rechtssituation abhängig machen.

Es ist aber trotzdem interessant wie denn so die Karten verteilt hinterher sind. Wie auch hier in einigen Forumsbeiträgen gut zu beobachten ist gehen viele davon aus, dass es ein Recht von Hundebesitzern auf Belästigung der Mitmenschen gibt.

Ein Anteil von mehr als 50% wird wahrscheinlich eine Gefahrensituation bestreiten. "Der hat doch nur ein bißchen gezwickt usw. da muss man doch nicht gleich..."
Zumindest abwiegeln wird die 90% Marke erreichen.

Ich sehe also eher den Hundebesitzer als denjenigen, der den Rechtsweg suchen wird. Um die Kosten für den Tierarzt zurückzubekommen oder Strafanzeige wegen so etwas wie Sachbeschädigung zu stellen.

Horst

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von Kafkas_K am 10.09.2012 22:06
Status: Praktikant (27 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 5 User(n) bewertet)

>Selbstverteidigung gegen Hunde
Nochmal:

Wenn eine gegenwärtige Gefahr vorliegt (Hund hat noch niht zugebissen, steht aber dirket vor dir) , dann kannst dich selbstverständlich gegen einen Hund wehren.

Wenn es beispielsweise ein Dobermann oder Rottweiler ist, dann kannst du, wenn dieser vor dir steht und dein Dose Pfefferspray leer machen. Ist das so ein kleiner Wadenbeißer, dann sollte es genügen, wenn du ohne Hilfsmittel den Hund von dir fern hältst.

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"Eyy, wohin......Gehn-Italien?!
"


von bruce-bruce-bruce am 11.09.2012 10:27
Status: Senior (135 Beiträge)
Userwertung:  1,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Selbstverteidigung gegen Hunde
quote:
oder Strafanzeige wegen so etwas wie Sachbeschädigung zu stellen

Eher wohl Tierquälerei.



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von Sheldon_Cooper am 11.09.2012 11:34
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)


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