Selbstverschuldeter Unfall mit Sachschaden

22. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Daryl1000
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstverschuldeter Unfall mit Sachschaden

Hallo 123recht-Community,

vor einigen Tage bin ich von der Straße abgekommen.

Da ich kurz in Gedanken an eine Geschäftsreise meines Arbeitgebers war, habe ich nicht direkt gemerkt, dass ich meine schneefreie Spur um eine Reifenbreite Richtung Straßenmitte verlassen habe - die Fahrspuren waren etwa 60-80 cm breit freigefahren auf beiden Straßenseiten.
In einer Linkskurve hatte ich dann keinen Grip und ich habe stärker gelenkt. Kurze Zeit später hat sich meine Spur und die freigefahrene Spur gekreuzt, mein PKW hatte wieder Grip und ich bin nach links auf die Gegenfahrbahn geschossen.
Auf der Gegenfahrbahn hatte ich noch hektischer versucht nach rechts zu lenken, hatte in den Fahrspuren der Gegenfahrbahn abermals Grip, wieder nach rechts geschwenkt und endgültig von der Straße abgekommen.
Außerhalb der Straße bin ich auf einen Berghang gefahren, der mein PKW auf links umgehebelt hatte. Ich uberschlug mich einige Mal - daran erinnere ich mich nicht mehr - und bin auf dem Dach auf der Gegenfahrbahn liegen geblieben.

Es war keine PKW oder andere Person unmittelbar gefährdet. Noch ist mir selbst etwas passiert - außer blauen Flecken.

Welches Strafmaß von der Polizei könnte mich erwarten?

Die Polizei erwähnt nicht angepasste Geschwindigkeit. Nach den Überschlägen war ich einigermaßen durcheinander und habe dem Sanitäter sehr überzogene Angaben zu meiner Geschwindigkeit gemacht. Kann man das seitens Polizei gegen mich auslegen?
Der Polizei habe ich nur einen Alkoholtest(0.0) und Personalien angegeben.

Scheinbar geht die Polizei davon aus, dass ich nur nach rechts von der Straße abgekommen bin. Macht die Angabe während meines Lenkmaneuvers auf die Gegenfahrbahn gekommen zu sein - keine konkrete Gefährdung anderer, kein Auto war je in Sichtweite für die nächste Minute - einen Unterschied zum nach rechts abkommen aus?

Vielen Dank und Grüße

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joshua2123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, dich erwartet gar keine Strafe, da du einen Alleinunfall ohne andere Beteilgte hattest. Du hast zwar den Schaden an deinem Auto, wahrscheinlich Totalschaden, oder? Aber ansonsten wirst du für nichts belangt werden. Klingt, als wärst du bewusstlos gewesen für einige Minuten?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Daryl1000
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte vorhin noch einen Anruf bekommen: Es sieht wohl so aus, als ob es unter 35€ Verwarngeld nicht geht. Momentan sieht es nach besagten 130€ - 150€ und 1 Punkt aus.

Die Person am Telefon meinte, dass es einen Unterschied mache, wenn ich nach rechts von der Straße abkomme oder nach links (Gegenfahrbahn) und dann nach rechts von der Straße abkomme. Steht angeblich auch so im Bußgeldkatalog, allerdings werde ich da nicht fündig. Hat dazu jemand Infos?

Im Grunde bin ich der Meinung, dass ich nach meinem Fahrfehler beim Lenkmaneuver nicht mehr direkt steuern konnte, ob links oder rechts. Zudem wollte ich von der Gegenfahrbahn sofort wieder runter, was mir letztendlich vllt. sogar zusätzlich zum Verhängnis wurde. Auf den freien Fahrstreifen hatte ich ja durchaus Grip, sonst wäre ich gar nicht erst nach links oder rechts gefahren.
Das wollte ich auch so klar machen, aber bei der Erwähnung von "auf die Gegenfahrbahn" hieß es dann nur, dass das noch eine schwerwiegendere Sache wäre... weil dann noch Gefährdung im Raum stehen würde.

Danke Joshua, Totalschaden ist entstanden, für ein oder zwei Sekunden hab ich nen Blackout - konnte mich nach der ersten Rolle nicht mehr wirklich erinnern. Erst wieder als ich auf das Dach gerollt und liegen geblieben bin.

-- Editiert von Daryl1000 am 22.01.2017 19:31

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Ob Sie nach links oder nach rechts abgekommen sind, interessiert bei der Bußgeldstelle nicht.
Sie waren am Unfall (wie es so schön auf Amtsdeutsch heißt) "alleinbeteiligt", d.h. kein anderer Verkehrsteilnehmer ist involviert.
Da wird in der Praxis nichts zum genauen Hergang ermittelt, weil es ja nicht um eine Schuldzuweisung geht. (Wären mehrere Verkehrsteilnehmer involviert, würde sich ja die Frage stellen, wer sich falsch verhalten hat. Aber bei einem Alleinunfall stellt sich die Frage nicht.)
Mit 99% Wahrscheinlichkeit kommt ein Bußgeld nach Nr. 8.1 BKatV:
Mit nicht angepasster Geschwindigkeit gefahren trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z. B. Nebel, Glatteis)
Grundbußgeld 100€, 1 Punkt. Dazu kommen 45€ Zuschlag, weil es zum Unfall kam. Dazu noch 28,50€ Verwaltungsgebühren.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

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