Hallo liebe Community,
ich bin Minderheitsgesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH und besitze keinen Selbstständigenstatus (der Antrag wurde abgelehnt). Eine Minoritätssperre kommt aktuell nicht in Frage.
Ich plane in den nächsten ein bis zwei Jahren eine neue GmbH zu gründen, welche vollständig mir gehört. Über diese GmbH werde ich dann meine Geschäftsführerleistung (oder eine andere Dienstleistung) der aktuellen GmbH in Rechnung stellen. Somit bin ich selbstständig und nicht Sozialversicherungspflichtig.
Bis es soweit ist, würde ich aber dennoch gerne schon vorzeitig als selbstständig gelten, um die Sozialversicherungspflicht zu verlieren und um mich privat versichern zu dürfen.
Meine Idee ist nun, eine Einzelunternehmung anzumelden, über welche ich dann selbstständig bin. Nun meine Fragen:
Stimmt es, dass ich, da ich ja keinen bzw. nur einen Auftraggeber (meine aktuelle GmbH) habe, in den ersten zwei Jahren nicht als scheinselbstständig gelten kann? Nach Ablauf dieser zwei Jahre habe ich meine zweite GmbH gegründet, und die Einzelunternehmung wird wieder geschlossen.
Kann ich mein Gehalt weiterhin direkt von der GmbH beziehen und bin ich in diesem Verhältnis nicht sozialversicherungspflichtig oder muss ich der GmbH von der Einzelunternehmung aus eine Rechnung schreiben um keine Sozialabgaben entrichten zu müssen?
Einen schönen Abend noch,
gonto
Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit
13. Juli 2009
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Frage vom 13. Juli 2009 | 23:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstständigkeit und Scheinselbstständigkeit
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#1
Antwort vom 14. Juli 2009 | 08:17
Von
Status: Senior-Partner (6301 Beiträge, 2468x hilfreich)
Solange sich an der Tatsache der Unselbständigkeit nichts ändern kannst du Firmen gründen wie der Dumme. Es hilft kaum was.
Du brauchst mehr als einen Kunden, ein Risiko dann bist du selbständig.
Die Sozialkassen des Staats haben auch einen Vorteil wenn es mal nicht so toll läuft. Also mal den Aufwand rechnen.
K.
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