Ich habe mich vor einem Jahr mit Internetversteigerungen selbstständig gemacht.
Nun hat mich eine Freundin gebeten sie demnächst 6 stunden wöchentlich in ihrem Laden zu vertreten.
Schreibe ich ihr nun für meine Tätigkeit eine Rechnung? Wird dabei MWSt fällig, und wie verbuche ich das bei meiner Steuererklärung.
Ich mache jeden Monat eine Umsatzsteuervoranmeldung.
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
dina
Selbstständig und Arbeitslohn wie verbuchen?
3. Januar 2004
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2004 | 21:06
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 4x hilfreich)
Selbstständig und Arbeitslohn wie verbuchen?
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Steuerrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 5. Januar 2004 | 14:36
Von
Status: Lehrling (1337 Beiträge, 258x hilfreich)
Wenn Sie sowieso schon selbständig sind und hoffentlich auch selbst abgesichert sind (Rente, Krankenkasse etc.), dann können Sie der Freundin einfach eine Rechnung schreiben (Aushilfe als freie Mitarbeiterin). Die Rechnung verbuchen Sie genauso wie andere Einnahmen - natürlich auch zzgl. MWSt.
Sie könnten das ganze aber auch im Rahmen eines 420,- EUR Jobs machen.
Gruß
MCNeubert
#2
Antwort vom 5. Januar 2004 | 16:59
Von
Status: Beginner (71 Beiträge, 4x hilfreich)
Vielen Dank, dann schreibe ich eine Rechnung. Abgesichert Rente und KK bin ich.
Vielen Dank
Und jetzt?
Schon
266.453
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
4 Antworten