Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340828
zufriedene Nutzer

Selbsterhalt reicht nicht für Unterhaltszahlung - Was gilt?

Leserwertung: 
 Thema bewerten!

8554 Aufrufe

Selbsterhalt reicht nicht für Unterhaltszahlung - Was gilt?

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, sie bezieht sich auf meinen Freund. Er hat eine uneheliche Tochter, lebt mit der Mutter nicht zusammen und war auch nie mit ihr verheiratet. Das Kind ist 5 Jahre alt.

Sein monatliches Nettoeinkommen beläuft sich auf 710,- Euro. Also liegt er noch weit unter dem geltenden Selbsterhaltungsbetrag, wenn ich richtig informiert bin. Er hat durch seinen wenigen Verdienst und die laufenden Lebenskosten also nichts übrig, was man dem Unterhalt anrechnen könnte.

Was passiert in so einem Fall? Stockt der Staat die ausbleibenden Zahlungen in Form von Schulden hoch und holt er sich diese eines Tages durch Pfändung oder Zwangsvollstreckung ect? Was passiert denn, wenn er (theoretisch) sein Leben lang diesen Verdienst bezieht - er also nie mehr Geld zur Verfügung hat? Was gelten in solch einem Fall für Regelungen?

Für Antworten wäre ich euch sehr dankbar, vielleicht befindet sich ja jemand in einer ähnlichen Situation. Viele Grüße, Kristina.




von Kristina Jung am 16.08.2007 19:32
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Selbsterhalt reicht nicht für Unterhaltszahlung - Was gilt?
--- editiert vom Admin


von Haselstrauch am 17.08.2007 07:41
Status: Unsterblich (2616 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 152 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Selbsterhalt reicht nicht für Unterhaltszahlung - Was gilt?
Und nicht vergessen.
Wenn ihr eine gemeinsame Steuerklärung macht, dann pfändet das Jugendamt über das Finanzamt die Rückerstattung.
Dabei ist es denen ganz egal von wessen Einkommen die Rückerstattung kommt.
Wird einfach alles raz faz abgetreten....

Gruss
leinad


von guest123-1983 am 17.08.2007 11:57
Status: Unsterblich (1171 Beiträge)
Userwertung:  5,0  (von 1 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Selbsterhalt reicht nicht für Unterhaltszahlung - Was gilt?
@leinad
Das ist sehr interessant ,da ich gerade meine Steuererklärung vor mir liegen habe !
Hab sie gemeinsam mit meinem Mann veranlagt (Leistungsunfähig ,KM bekomt UV) !
Geht das Geld was ich bekommen würde tatsächlich direkt ans JA ohne das ich das überhaupt mitbekomme ??

Was wäre wenn ich sie alleine ohne meinen Mann mache?
Bekommen die dann auch was ?
Wir brauchen das Geld dringend ,gerade weil mein Mann nichts verdient!

Kannst du mir ein paar Links nennen ,damit ich mich da mal reinlesen kann ??

@Kristina Jung
Lass dich nicht von Haselstrauch ärgern ,wenn wir Frauen das nicht machen würden ,wären unsere Männer arm dran !
Mein Mann wär ohne mich nicht nur Leistungsunfähig ,sondern Lebensunfähig
Sorry ,das ich deinen Thread für meine Frage missbraucht hab !
Zu Not mach ich n neuen auf !Danke!
LG

-- Editiert von dori23 am 17.08.2007 12:38:38


von Dori* am 17.08.2007 12:37
Status: Unsterblich (1867 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 56 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Selbsterhalt reicht nicht für Unterhaltszahlung - Was gilt?
--- editiert vom Admin


von Haselstrauch am 17.08.2007 13:00
Status: Unsterblich (2616 Beiträge)
Userwertung:  2,4  (von 152 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Selbsterhalt reicht nicht für Unterhaltszahlung - Was gilt?
ja du hast recht

es kann doch nicht sein, dass du für deinen Mann denkst. Der soll sich selber um seine Sachen kümmern. Und wenn er nicht überlebensfähig wäre, dann halt nicht! Es ist schon hart wieviel Looser es auf der Welt gibt, die mit ihrem Leben nicht zurecht kommen.

Gruss und viel Glück



von DinoM am 17.08.2007 14:42
Status: Stift (54 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Selbsterhalt reicht nicht für Unterhaltszahlung - Was gilt?
@ Haselstrauch: Ich bin eine Frau die zu ihrem Mann steht. Immer und in jeder Lebenslage. Schade, wenn du das nicht kennst....fühlt sich nämlich sehr schön an.

Danke für eure Antworten.



von Kristina Jung am 17.08.2007 16:26
Status: Frischling (9 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Selbsterhalt reicht nicht für Unterhaltszahlung - Was gilt?
richtig so Kristina.
Ausserdem gehts ja dabei auch ums gemeinsame Geld.

LG beijing


von guest-12330.03.2009 14:52:31 am 17.08.2007 16:53
Status: Unsterblich (1902 Beiträge)
Userwertung:  2,0  (von 108 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Selbsterhalt reicht nicht für Unterhaltszahlung - Was gilt?
Kristina hallo,

er bleibt weiterhin unterhaltspflichtig und wird in angemessenen Abständen aufgefordert sich eine angemessene Arbeitsstelle zu suchen.
Eventuell einen Nebenjob anzunehmen, um zumindest den Mindestsatz zahlen zu können.

Schulden entstehen!



-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."


von Anny am 17.08.2007 17:27
Status: Tao (6014 Beiträge)
Userwertung:  2,2  (von 165 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!

>Selbsterhalt reicht nicht für Unterhaltszahlung - Was gilt?
@DinoM
Ich denke nicht nur für ihn ,sondern organisiere unser ganzes gemeinsames Leben -manage unsere beiden Kinder und den Haushalt ,inkl.einkaufen ,etc ,Papierkram ,Behördengänge ,versuche ihn zum Geldverdienen zu kriegen .................

Aber ich wollte ihn ja unbedingt heiraten jetzt hab ich den Salat

Egal ,damit werd ich auch fertig ,mich scheiden lassen ,kommt für mich nicht in Frage !
LG



von Dori* am 17.08.2007 20:56
Status: Unsterblich (1867 Beiträge)
Userwertung:  1,9  (von 56 User(n) bewertet)
 
Diesen User bewerten!


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
Antwort schreiben


123recht.net ist Rechtspartner von:

340828
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97934
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online