Hallo zusammen,
meine Frau hatte heuer im Januar einen Autounfall, ein entgegenkommendes Auto hat eine rechts Kurve geschnitten und ist mit dem Auto meiner Frau seitlich kollidiert. Die Polizei konnte die Schuldfrage nicht klären und meine Frau erhielt 50 % Teilschuld obwohl sie nichts dafür konnte. Der schaden wurde über die Vollkaskoversicherung abgewickelt und reguliert. Meine Frage ist nun wlche Ansprüche kann ich bei der gegnerische Versicherung geltend machen? Hab gelesen das man die Selbstbeteiligung und die Höherstufungskosten geltend machen kann?
Danke für eure Hilfe bzw Antworten
Liebe Grüße Bastian
Selbstbeteiligung von der gegnerischen Versicherung zurückfordern?
19. Mai 2017
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Frage vom 19. Mai 2017 | 16:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbstbeteiligung von der gegnerischen Versicherung zurückfordern?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 19. Mai 2017 | 19:56
Von
Status: Philosoph (13708 Beiträge, 4356x hilfreich)
Hallo Bastian,
vorweg, handelt es sich um Österreich (weil du Dialekt benutzt hast)? Das würde die Rechtslage nämlich u.U. etwas ändern, und sollte von vorn herein klar gestellt werden.
Aber doch nur der eigene Anteil (50%), oder? Davon gibt es natürlich nichts von der Gegenseite zurück. Was kann die dafür, dass ihr keine Versicherung ohne Selbstbeteiligung hattet? Oder anders herum, wenn ihr gar keine Vollkasko gehabt hättet dann gäbe es auch nichts von der anderen Seite.Zitat:Der schaden wurde über die Vollkaskoversicherung abgewickelt und reguliert.
50% von deinem Schaden. Da du aber nicht beschwert bist wirst du das Geld an deine Versicherung weiterleiten müssen.Zitat:Meine Frage ist nun wlche Ansprüche kann ich bei der gegnerische Versicherung geltend machen?
Stefan
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