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Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze

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Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze

Hallo,

habe da eine Frage im bezug auf Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze.

Das Jugendamt Pfändet jeden monat mein Lohn für den Unterhalt meiner kinder die bei Ihrer Mutter leben, sie belassen mir
700€ im Monat.

Mit 700€ im Monat komme ich aber nicht aus. Desweiteren habe ich gehört, das die Pfändungsfreigrenze 2005 auf ~830€ erhöt worden sei. Bin alleinstehend.

Stimmt das ?
Finde leider keine Information in Internet dazu, kennt wer einen LINK wo ich das nachlesen kann ?
Hier im Forum habe ich auch nichts passendes gefunden.

Vielen vielen dank für eure Antorten!
Gaddy


von Gaddy am 06.04.2005 11:15
Status: Frischling (6 Beiträge)
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Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze
@Gaddy,

dazu kannst Du auch nichts finden.

Selbstbehalt (Familienrecht) und Pfändungsfreigrenzen (Schuldrecht) sind zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.

Worauf bezieht sich Deine Frage? Hast Du noch Rückstände abzutragen?




von guest123-103 am 06.04.2005 12:02
Status: Unsterblich (805 Beiträge)
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>Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze
--- Posting wurde vom Admin editiert


von guest123-173 am 06.04.2005 22:28
Status: Tao (7664 Beiträge)
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>Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze
Soweit MIR bekannt ist,liegt in jedem Falle die untere Pfändugsfreigrenze für Nichterwerbstätige bei 750€,und bei Erwerbstätigen bei 840€.
Da in Deinem Fall Lohnpfändungen stattfinden,geh ich davon aus,dass Du Berufstätig bist,und somit Dir auf jeden Fall 840€ zu belassen sind - soweit gilt das jetzt für das Familienrecht.
Sollte bei Dir das Schuldrecht gelten,so sind meines Wissens in der Annahme des geringsten Einkommens von 1200€/netto sogar 950€ als Selbstbehalt zu belassen.
Aber wie "Kanalmeister" eben schon schrieb,solltest Du Dich auf jeden Fall durch einen Anwalt aufklären und beraten lassen,denn kein Fall ist so,wie ein anderer...........



von Bengod am 07.04.2005 19:07
Status: Praktikant (18 Beiträge)
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>Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze
Bei meinen Exmann (der ist berufstätig) wurde die Freigrenze vom Gericht auf 750€ festgesetzt bei der Lohnpfändung für den Kindesunterhalt, er ist nicht arbeitslos. Allerdings handelt es sich auch um aufgelaufene Kindesunterhaltsschulden bei uns.

-- Editiert von Cindymaus am 07.04.2005 19:35:09


von Cindymaus am 07.04.2005 19:21
Status: Philosoph (528 Beiträge)
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>Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze
Hallo,
hier wird immer noch Pfändungsfreigrenze und Selbstbehalt durcheinander geworfen!
Die Pfändungsgrenze ( Schuldrecht ) für einen Alleinstehenden beträgt m.E. ca. 940 EU.
Der Selbstbehalt ( familienrechtlich ) beträgt bei Erwerbstätigen i.d.R. ca. 840 EU. Dieser ist aber bei UnterhaltsSCHULDEN völlig irrelevant. Der Selbstbehalt zählt nur bei lfd. Unterhalt und selbst dann kann er u.U. runtergesetzt werden.
Auch kann die Pfändungsfreigrenze - wie Cindymaus schon erwähnte - bei Unterhaltsschulden heruntergesetzt werden.

Die Frage bei dir wäre: Warum stehen dir nur 700 EU zur Verfügung? Zahlst du noch andere Verbindlichkeiten ab? ( Diese sind nämlich nachrangig ) Ist die Miete deiner Wohnung nicht angemessen? Fährst du ein Auto, welches nicht nötig wäre usw.....

Bei Unterhaltsschulden kann bis auf den Sozialhilfesatz gepfändet werden, wenn nicht nachgewiesen wird, dass zum Lebensunterhalt mehr Geld benötigt wird.

-- Editiert von teufelin am 08.04.2005 13:13:41


von teufelin am 08.04.2005 13:11
Status: Unsterblich (4819 Beiträge)
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>Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze
Hallo und danke für die vielen Antworten.

Es handelt sich bei mir um Unterhaltsschulden und immer noch zu zahlenden Unterhalt.

Die Unterhaltsschulden haben sich wegen einer Arbeitslosigkeit angesammelt.

Nun mache ich eine Umschulung und bekomme regulär 1300 € Mon (LVA Finanzierung).

Da ich aber nun diese Schulden beim Jugendamt habe, ziehen die mir alles bis auf 700€ im Mon ab und das ist verdammt wenig um zu leben.

Was ich aber nicht verstehe, habe 3 Kinder und werde so weit runtergepfändet, das ich den Unterhalt für meinen Ältesten Sohn an meiner EX nicht bezahlen kann und so ziehen die Schulden ihre Kreise.
Habe dies auch dem Jugendamt mitgeteilt, aber das interessiert die nicht ob mein ältester nun was bekomt oder nicht.

Hoffe die infos reichen nun aus

Gaddy

-- Editiert von Gaddy am 08.04.2005 13:53:56


von Gaddy am 08.04.2005 13:51
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze
--- editiert vom Admin


von guest123-199 am 08.04.2005 14:00
Status: Unsterblich (1341 Beiträge)
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>Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze
Also.....
der Selbsbehalt bei Unterhaltspflichtverletzung, warum weshalb auch immer, liegt immer noch bei 600€.
Das es in diesem Fall bei 700€ liegt, ist warscheinlich deshalb der Fall, weil eine Umschulung, bezahlt durch LVA (also Erwerbsunfähigkeit) vorliegt.
Das ein Mensch davon nicht leben kann, ist falsch, das jedenfalls sagt das Gesetz. Die 840 € Selbstbehalt bei Erwerbstätigkeit sind hierbei sogar nur "unwesentlich" höher, und so sagt das Gestz, mit einem Nebenerwerb auszugleichen.
Sollte hier nicht vielleicht eine Abänderungsklage hilfreich sein?
Prozesskostenhilfe, so denke ich, dürfte gewährt werden.
Genauere Angaben über Einkünfte, Unterhaltstitel, aufgelaufener Unterhalt würden eine beinahe genaue berechnung und eine eröffnung der Möglichkeiten ermöglichen.
Für den Fall der Fälle, und das sollte auch nur der Notfall sein, gibt es noch das Verbraucherinsolvenzverfahren.
Bei den bislang geschilderten Vorgängen, sollten auch hierbei Unterhaltsschulden miteingebracht werden.
Wichtig ist nur, das kein Eigenverschulden beim Verlust des Arbeitsplatzes vorliegt, zumindest kein nachweisbarer.

Gruß

Gerd


von El Carbid am 08.04.2005 14:13
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>Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze
@Gerd

Danke für deine Antwort!

nein, die Arbeistlosigkeit war nicht selbst verschuldet. Habe 2 OP´s hinter mir, die es mir nicht möglich machen in meinem Erlernten Beruf weiterhin zu arbeiten.

Wenn ich das nun richtig verstehe, könnte das Jugendamt alles bis auf 600€ Pfänden ?

Aber noch mal ne frage! Da ich von der LVA mein "Gehalt" bekomme, zählt das dann nicht als Berufstätig ?
Würde mir dann nicht 840€ zustehen ?

Die Gesetze sind für mich recht verwirrend.

Am 03.05.05 habe ich meine Prüfung und werde dann sofort in Harz4 rutschen, da ich eine lange Wartezeit hatte bis ein Platz frei wird für Umschulung.

Wie sieht es dann aus mit Pfändung, wieviel steht mir dann zu ?

Im Jahre ´03 hatte ich mal ein "Vergleichsgutachten" vom Sozialamt machen lassen wo mir bescheinigt wurde, das mir 772€ zustehen da ich sonst ein Sozialfall werden würde (was ich dann auch bekommen hatte). Nun weiß ich nicht ob das immer noch Gültigkeit hat, die Angegeben Zahlen auf dem Schreiben sind immer noch aktuell.

lohnt es sich da mal ein aktuelles machen zu lassen ?

vielen Dank
Gaddy


-- Editiert von Gaddy am 09.04.2005 13:19:45


von Gaddy am 09.04.2005 12:32
Status: Frischling (6 Beiträge)
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>Selbstbehalt / Pfändungsfreigrenze
Also, dazu hab ich auch was:

Ich bin verheiratet, mit meiner Frau angestellt als Hausmeisterehepaar - und Miet-und Arbeitsvertrag sind aneinander gebunden.
Maine Frau ist halbtags abgestellt, ich Vollzeitbeschäftigt.
Nun ist es so, dasss ich gegenüber einem unehelichem Kind unterhaltspflichtig bin. Bisher wurden von meinem Nettolohn ca. €314 gepfändet - eben bis zur Pfändungsfreigrenze.
Nun aber werden fette €629,03 gepfändet - von einem Nettolohn 1429,03 - also, bis auf €800 runter.
Von diesen €800 gehen aber direkt €725,88 Miete/Nebenkosten für die Werkdienstwohnung ab !
Folglich erhalte ich satte €74,12 auf mein Konto.

Gut, meine Frau verdient auch - allerdings als Teilzeitbeschäftigte hier nur €956 .....

Ist das überhaupt rechtens ? Schon allein meine Unfallversicherung kostet mich jeden Monat €43 ....

Oder werde ich so gezwungen, zum Wohle des Kindes meinen sicheren Job aufzugeben, da ich mir die Wohnung nicht mehr leisten kann - nicht vergessen --> Der Mietvertrag ist an den Arbeitsvertrag gekoppelt !!!

Wie soll man ( also,ich ) von €75 leben ?

Welche Möglichkeiten habe ich ? Mir von meiner Frau Unterhalt zahlen lassen oder wie ?

crazydad


von crazydad am 30.10.2007 17:19
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