Selbstauskunft nach §34 BDSG und Identifikation

13. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)
Selbstauskunft nach §34 BDSG und Identifikation

Hallo Community,

soweit ich gelesen habe, hat jeder ein Anspruch auf eine Selbstauskunft, die einmal pro Jahr kostenfrei ist.

Viele verlangen ja ein Nachweis anhand der Kopie eines Ausweises.

Was sagt das Gesetz, reicht dort eine Kopie des Reisepasses oder können die Firmen Kopie des Personalausweises verlangen?

Gruß

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7140 Beiträge, 1495x hilfreich)

Das Gesetz sagt was ganz anderes:

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sep87
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 17x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Das Gesetz sagt was ganz anderes:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/


Also habe ich Anspruch auf Selbstauskunft, auch wenn ich der Firma keine Kopie meines ID gebe? Ist das Scannen vom Reisepasses illegal?

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Natürlich! Die Erfahrung zeigt auch, das bei entsprechender Reaktion Schufa und Konsorten aufgeben und die Auskunft rausrücken. Im Endeffekt wollen die nur ihre Datenbasis verbessern :augenroll:
Auch das Scannen eines Reisepasses widerspricht bereits der Datensparsamkeit und anderen Aspekten. Andererseits ist die deutsche Gesetzgebung zum Ausweis aberwitzig, denn in vielen umliegenden Ländern gibt es Hotelzimmer nur gegen Ausweiskopie. Super gemacht EU !!! :bang:

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
luser2413
Status:
Schüler
(155 Beiträge, 154x hilfreich)

Da muss man nicht mal in umliegende Länder schauen. Bei Autovermietungen wie z.B. Europcar bekommt man kein Auto, wenn man nicht den Personalausweis aus der Hand gibt, damit dieser kopiert werden kann. Ob das noch von der Vertragsfreiheit gedeckt ist, kann ich leider nicht einschätzen.

Bei Auskünften gem. BDSG handelt es sich aber nicht um zivilrechtliche Verträge, daher kann eine angefragte Stelle die Beauskunftung nicht an eine Ausweiskopie knüpfen.

-- Editiert von luser2413 am 14.11.2015 16:55

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Also habe ich Anspruch auf Selbstauskunft, auch wenn ich der Firma keine Kopie meines ID gebe?


Wenn du es schaffst, deine Identität anderweitig als durch Ausweiskopie zu beweisen (etwa indem du dort persönlich vorbeikommst und deinen Ausweis vorzeigst), dann ja.

3x Hilfreiche Antwort

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