Hallo Community,
soweit ich gelesen habe, hat jeder ein Anspruch auf eine Selbstauskunft, die einmal pro Jahr kostenfrei ist.
Viele verlangen ja ein Nachweis anhand der Kopie eines Ausweises.
Was sagt das Gesetz, reicht dort eine Kopie des Reisepasses oder können die Firmen Kopie des Personalausweises verlangen?
Gruß
Selbstauskunft nach §34 BDSG und Identifikation
Fragen zum Datenschutz?
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Das Gesetz sagt was ganz anderes:
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
ZitatDas Gesetz sagt was ganz anderes: :
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
Also habe ich Anspruch auf Selbstauskunft, auch wenn ich der Firma keine Kopie meines ID gebe? Ist das Scannen vom Reisepasses illegal?
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Natürlich! Die Erfahrung zeigt auch, das bei entsprechender Reaktion Schufa und Konsorten aufgeben und die Auskunft rausrücken. Im Endeffekt wollen die nur ihre Datenbasis verbessern
Auch das Scannen eines Reisepasses widerspricht bereits der Datensparsamkeit und anderen Aspekten. Andererseits ist die deutsche Gesetzgebung zum Ausweis aberwitzig, denn in vielen umliegenden Ländern gibt es Hotelzimmer nur gegen Ausweiskopie. Super gemacht EU !!!
Da muss man nicht mal in umliegende Länder schauen. Bei Autovermietungen wie z.B. Europcar bekommt man kein Auto, wenn man nicht den Personalausweis aus der Hand gibt, damit dieser kopiert werden kann. Ob das noch von der Vertragsfreiheit gedeckt ist, kann ich leider nicht einschätzen.
Bei Auskünften gem. BDSG handelt es sich aber nicht um zivilrechtliche Verträge, daher kann eine angefragte Stelle die Beauskunftung nicht an eine Ausweiskopie knüpfen.
-- Editiert von luser2413 am 14.11.2015 16:55
Zitat:Also habe ich Anspruch auf Selbstauskunft, auch wenn ich der Firma keine Kopie meines ID gebe?
Wenn du es schaffst, deine Identität anderweitig als durch Ausweiskopie zu beweisen (etwa indem du dort persönlich vorbeikommst und deinen Ausweis vorzeigst), dann ja.
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