Hallo Community,
ich habe vor demnächst ein Gewerbe anzumelden, bin jedoch noch unter 18 Jahren.
Nach § 112, BGB
dürfte das mit dem Einverständnis meiner Eltern und der Zustimmung eines Amtsgerichts ja kein Problem darstellen und ich wäre im Hinblick auf das Gewerbe "unbeschränkt geschäftsfähig".
Wie sieht das jedoch mit der Haftung aus?
Meine Eltern sind ja immer noch meine Erziehungsberechtigten und müssen für mich einstehen, auch wenn ich im Bereich Gewerbe unbeschränkt geschäftsfähig bin...
Vielen Dank für eure Mühe :D
Flip
-- Editier von Flipfopp881 am 10.04.2015 19:12
Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts unter 18 Jahren Haftung
10. April 2015
Thema abonnieren
Frage vom 10. April 2015 | 19:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts unter 18 Jahren Haftung
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#1
Antwort vom 10. April 2015 | 23:33
Von
Status: Unbeschreiblich (119665 Beiträge, 39759x hilfreich)
Die Formal ist recht einfach: unbeschränkt geschäftsfähig = unbeschränkt haftungsfähig.
MAn haftet also mit sienem gesamtne vorhandenen und künftigen Vermögen.
Es sei denn man gründet eine UG, GmbH, ...
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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#4
Antwort vom 12. April 2015 | 09:04
Von
Status: Unbeschreiblich (38391 Beiträge, 13990x hilfreich)
Außerdem klärt ein Blick in § 828 BGB
die Rechtslage.
wirdwerden
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