Hallo Ihr da draußen,
wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht oder einen Rat für mich?
Sachverhalt: Mein Noch-Ehemann ist selbständiger Architekt und zahlt lediglich für unseren 3-jährigen Sohn einen Unterhalt von 184 €, für mich gar nichts, da er laut seinen Unterlagen nicht leistungsfähig ist (weitere Unterhaltsverpflichtungen für 2 Kinder etc.). Er verfügt aber über Immobilienvermögen in beträchtlicher Höhe. Inwieweit ist er verpflichtet, seinen Vermögensstamm anzugreifen? Ich kann durch die Betreuung des Kindes nur stundenweise arbeiten. Gibt es hier ein Grundsatzurteil? Ich habe trotz stundenlanger Suche im Internet nichts gefunden und meine Rechtsanwältin macht mir keine großen Hoffnungen!
Vielleicht hat jemand einen Tip für mich, danke!
Andrea
Andrea
Selbständiger rechnet sich "arm", Heranziehung Vermögensstamm wann?
16. Februar 2002
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Frage vom 16. Februar 2002 | 22:05
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 3x hilfreich)
Selbständiger rechnet sich "arm", Heranziehung Vermögensstamm wann?
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