Selbst fristlos kündigen oder Aufhebungsvertrag

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Cosette
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Selbst fristlos kündigen oder Aufhebungsvertrag

Hallo,
Mein AG hat vor 2 Monaten Insolvenz beantragt welche Morgen eröffnet wir. Für die Monate Mai Juni und Juli haben bzw bekommen wir vorfinanziertes Insolvenzgeld.
Jetzt möchte der Insolvenzverwalter einen Aufhebungsvertrag ( mit Zusatz : um Betriebsbefingte Kündigung zu vermeiden...) mit mir machen am besten per sofort.
Zum einen befürchte ich dadurch Nachteile wegen einer evtl. ALG Sperre.
Habe ich hier nicht die Möglichkeit selbst zu kündigen, da ja ab 1.August das Insolvenzgeld ausläuft?
Was passiert wenn ich die Kündigung abwarte , aber ja kein Geld für August gezahlt werden kann?

Bin grad ein wenig ratlos und bei der Agentur für Arbeit warte ich noch auf eine Rückmeldung.

-- Editier von elkefrey am 25.07.2016 21:06

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17378 Beiträge, 6471x hilfreich)

Sperre durchs AA erscheint mir in der Situation eher unwahrscheinlich, zumal wenn im Aufhebungsvertrag eben dieser Passus steht, dass sonst die Betriebsbedingte unausweichlich ist.

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#2
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Cosette):
Jetzt möchte der Insolvenzverwalter einen Aufhebungsvertrag ( mit Zusatz : um Betriebsbefingte Kündigung
zu vermeiden...) mit mir machen am besten per sofort.


Verstehe ich das richtig, dass das Arbeitsverhältnis sofort beendet sein soll durch den Aufhebungsvertrag?

Das würde ich auch beim IV nicht unterschreiben. Für den IV gelten die gleich Grundsätze im Hinblick auf Kündigungen wie für einen normalen AG. Allenfalls die Kündigungsfrist kann gem. § 113 InsO abgekürzt sein, wenn sie länger als 3 Monate zum Monatsende ist.

Sind Sie denn freigestellt? Oder nimmt der IV Ihre Arbeitsleistung auch nach der Insolvenzeröffnung noch in Anspruch?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Selber fristlos kündigen ist die allerschlechteste Lösung, das führt zu einer Sperre.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/

Zitat:
Fazit
Um beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht Gefahr zu laufen, eine Sperrzeit auferlegt zu bekommen, sollte Folgendes beachtet werden:
- Der Arbeitgeber muss bereits angedroht haben, eine Kündigung aus betrieblichen Gründen auszusprechen.
- Das Arbeitsverhältnis darf durch den Aufhebungsvertrag nicht vor dem Zeitpunkt enden, bevor die Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam geworden wäre – die Kündigungsfrist muss also eingehalten werden.
- Die Höhe der Abfindung muss sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren (d.h. nicht deutlich höher als 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses, aber auch nicht niedriger als 0,25 Monatsgehälter).

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#4
 Von 
Cosette
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja am liebsten würde der IV das AV per sofort beenden.

Ich bin derzeit im Homeoffice und erfahre garnichts. Da ich im Vertrieb tätig bin kann ich hier derzeit nichts machen.
Es hat sich in der Ganzen vergangenen Zeit niemand bei mir gemeldet ob und was ich machen soll / Kann. Letzte Aussage von meinem Chef war ich soll erstmal nichts weiter machen.

Da ich gesetzliche Kündigungsfrist habe und ich erst seit 7 Monaten dort arbeite wäres somit 1 Monat.

Zum 2. sieht es doch für mich auch nicht gut aus wenn im AZ steht haben uns im gegenseitigen Einverständnis getrennt.

Gekündigt werde ich so oder so.
Aber da ich ja schon zum 1.8. das Insolvenzgeld ausgeschöpft habe und ich dann ja die Kündigung aufgrund der einzuhaltenden Frist erst zum 1.9. endet ich aber kein Geld mehr bekomme da die Firma insolvent ist, ich dann wieder beim Amt hinterherrennen muss das ich dann das Geld vom Amt bekomme.

Versuche derzeit das mit der Agentur f. Arbeit zu klären, aber das ist ja so schwierig da an Informationen zu kommen oder jmd der einem Verbindlich weiterhelfen kann.
Warte immernoch auf nen Rückruf. War heute auch schon persönlich dort, hat aber nichts gebracht.

Ich würde am liebsten selbst fristlos zum 1.08.16 kündigen damit dieses Drama endlich ein Ende hat.

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#5
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, dann sind die laufenden Entgeltansprüche der AN sog. Masseverbindlichkeiten, die vor den Insolvenzforderungen aus der Masse bedient werden.

Benötigt der IV Ihre Arbeitsleistung nicht mehr, dann wird er Sie freistellen und mit dem Schrieb können Sie dann zum Arbeitsamt und ALG I aufgrund von Gleichwohlgewährung beantragen. Ich verstehe gar nicht, warum der IV hier unbedingt einen Aufhebungsvertrag per sofort abschließen will. Das ist eigentlich nicht das übliche Vorgehen. Da klingeln bei mir die Alarmglocken.

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#6
 Von 
Cosette
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Selber fristlos kündigen ist die allerschlechteste Lösung, das führt zu einer Sperre.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2012/sperrzeit-beim-arbeitslosengeld-durch-aufhebungsvertrag/09/
Zitat:
Fazit
Um beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags nicht Gefahr zu laufen, eine Sperrzeit auferlegt zu bekommen, sollte Folgendes beachtet werden:
- Der Arbeitgeber muss bereits angedroht haben, eine Kündigung aus betrieblichen Gründen auszusprechen.
- Das Arbeitsverhältnis darf durch den Aufhebungsvertrag nicht vor dem Zeitpunkt enden, bevor die Kündigung durch den Arbeitgeber wirksam geworden wäre – die Kündigungsfrist muss also eingehalten werden.
- Die Höhe der Abfindung muss sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren (d.h. nicht deutlich höher als 0,5 Monatsgehälter für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses, aber auch nicht niedriger als 0,25 Monatsgehälter).


Ich habe ja einen wichtigen Grund da es ab 1.8. kein Geld mehr gibt weil Insolvenzgeld ausgeschöpft ist. Ich somit mich in die Reihe der Gläubiger mit meiner Gehaltsforderung einreihen darf, wo höchstwahrscheinlich nichts bei rum kommt.
Gekündigt werde ich ja so oder so Betriebsbefingt weil die Firma geschlossen wird.

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#7
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es kommt nicht allein darauf an, dass Sie einen wichtigen Grund haben. Am einfachsten wäre jetzt, sich umgehend zur Agentur für Arbeit zu begeben und dort zu klären, wie Sie sich verhalten müssen, um keine Sperre zu kassieren. Und das Ergebnis lassen Sie sich schriftlich geben, sonst zählt das Gespräch nicht.

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#8
 Von 
Cosette
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Es kommt nicht allein darauf an, dass Sie einen wichtigen Grund haben. Am einfachsten wäre jetzt, sich umgehend zur Agentur für Arbeit zu begeben und dort zu klären, wie Sie sich verhalten müssen, um keine Sperre zu kassieren. Und das Ergebnis lassen Sie sich schriftlich geben, sonst zählt das Gespräch nicht.


...wie schon geschrieben, da war ich heute schon vorstellig ohne Erfolg, dort konnte mir keiner eine Auskunft geben, weil ja mittlerweile alles über irgendwelche Teams läuft denen man zugeordnet wird.

Ich habe aber gerade endlich meinen Rückruf in der Sache erhalten: Mir wurde da versichert und auch festgehalten das ich sobald die Insolvenzeröffnung vorliegt selbst kündigen kann ohne Gefahr zu laufen eine Sperre zu bekommen da ja auch schon das Insolvenzgeld ausgeschöpft ist.

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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Cosette):
Ich habe ja einen wichtigen Grund da es ab 1.8. kein Geld mehr gibt weil Insolvenzgeld ausgeschöpft ist. Ich somit mich in die Reihe der Gläubiger mit meiner Gehaltsforderung einreihen darf, wo höchstwahrscheinlich nichts bei rum kommt.


Da Sie Ihren Beitrag #6 wahrscheinlich zeitlich parallel mit meinem Beitrag #5 verfasst haben und Sie nachfolgend sozusagen nur im Hinblick auf altona01 Beiträge Stellung nehmen, bin ich mir nicht sicher, ob Sie überhaupt gemerkt haben, dass ich Ihnen auch noch was geschrieben habe. Da obige Zitat ist auf jeden Fall nicht passend zur tatsächlichen Rechtslage. Bitte meinen Beitrag #5 lesen.

Wegen der Forderungen nach der Insolvenzeröffnung sind Sie schlicht keine Insolvenzgläubigerin. Wer hat denn Ihnen diesen Schwachfug erzählt.

Zitat (von Cosette):
Ich habe aber gerade endlich meinen Rückruf in der Sache erhalten: Mir wurde da versichert und auch festgehalten das ich sobald die Insolvenzeröffnung vorliegt selbst kündigen kann ohne Gefahr zu laufen eine Sperre zu bekommen da ja auch schon das Insolvenzgeld ausgeschöpft ist.


Diese Äußerung von der AA ist genauso an der Rechtwirklichkeit vorbei. Und so lange Sie nichts schriftlich haben, würde ich auf die Aussage der AA nichts geben. Zumal die AA nichts gesagt hat, dass Sie fristlos kündigen dürfen. Von daher lassen Sie das mit der Eigenkündigung.

Nehmen Sie Kontakt mit dem IV bzw. dem zuständigen Mitarbeiter dort auf und fragen an, wie es weiter laufen soll nach der Insolvenzeröffnung. Sie stehen ja angeblich zur Kündigung an und werden nicht mehr gebraucht, ob man Ihre Arbeitskraft noch in Anspruch nehmen möchte.

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#10
 Von 
Cosette
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit dem IV habe ich gestern telefoniert aber da bekam ich auch keine konkrete Aussage .
Fakt ist das der IV mich so schnell wo möglich loswerden will und ich da ebenfalls kein Interesse daran habe in irgendeiner Art dort weiter tätig zu sein.

Was ich nur nicht begreife warum man mir einen Aufhebungsvertrag aufdrängen will ohne irgendeine Frist einzuhalten?
Kündigen können Sie mich doch eh.... Und hätte man bis vor 14 Tagen auch noch fristgerecht in der Probezeit machen können.


0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Cosette):
Was ich nur nicht begreife warum man mir einen Aufhebungsvertrag aufdrängen will ohne irgendeine Frist einzuhalten?


Das ist genau das, was ich auch nicht so ganz nachvollziehen kann, weil es nunmal nicht zum üblichen Vorgehen eines IV passt. Evtl. gibt es da was im Hintergrund, wie einen Betriebserwerber, der Sie - warum auch immer - absolut nicht haben will.

Zitat (von Cosette):
Kündigen können Sie mich doch eh.... Und hätte man bis vor 14 Tagen auch noch fristgerecht in der Probezeit machen können.


Kündigen kann ein AG immer, fragt sich halt nur, ob die Kündigung auch vor Gericht halten würde. Innerhalb der Probezeit wurde evtl. nicht gekündigt, weil das der GF noch hätte machen müssen und vielleicht war der dazu nicht zu bewegen.

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#12
 Von 
Cosette
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit ich weis sollen noch andere so abgefertigt werden und das Unternehmen geschlossen werden.

Und ganz ehrlich, ich kündige wenn ich da irgendeine Möglichkeit habe ohne Sperre zu bekommen lieber selbst als noch 1 Tag länger dort fest zu hängen..

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#13
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von Cosette):
Und ganz ehrlich, ich kündige wenn ich da irgendeine Möglichkeit habe ohne Sperre zu bekommen lieber selbst als noch 1 Tag länger dort fest zu hängen..


Sie sollten aber erst rechtssicher wissen, dass es keine Sperrzeit gibt.

Und Sie verschenken evtl. Geld. Ich weiß nicht wie gut Ihre Chancen auf einen neuen Arbeitsplatz sind, finden Sie schnell einen neuen Arbeitsplatz ist es alles nicht so wild, aber wenn Sie evtl. die Bezugsdauer des ALG I ausschöpfen müssen, dann ist es immer noch besser, Sie kriegen ALG I zunächst als Gleichwohlgewährung als nach Kündigung. Bei der Gleichwohlgewährung hat man zumindest noch die Chance, dass Masseverbindlichkeiten durch den IV bezahlt werden und damit dann sich die Bezugsdauer für ALG I "verlängert".

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