Selbst Klage beim Amtsgericht einreichen, am Wohnort des Gläubiger?

18. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
Biegel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Selbst Klage beim Amtsgericht einreichen, am Wohnort des Gläubiger?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Streitwert < 5000,- Euro
Gläubiger wohnt in Hamburg
Schuldner (Bank) in Frankfurt

Kann ich als Gläubiger eine Klage beim Amtsgericht in Hamburg einreichen und diese wird dann weitergeleitet an das Amtsgericht des Schuldners mit dem Gerichtsstand in Frankfurt?


Viele Grüße
Steffen

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8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Biegel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

danke für deine Antwort.
Ich würde ja gerne den Service der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts nutzen wollen. Funktioniert es bei meinem Amtsgericht auch?
Mahnbescheid geht dieser auch übers Amtsgericht?

VG
Steffen

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

MB = Ihr zuständiges Mahngericht = Hamburg

Bei Banken würde ich gleich beim AG Frankfurt/Main Klage einreichen, da Banken i.d.R. immer Widerspruch einlegen.

2x Hilfreiche Antwort


#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3485x hilfreich)

Zitat:
Ob man eine Bank ohne Ahnung verklagen sollte ? Ich denke das wird nichts.


Sehe ich auch so!

Zitat:
Bei Banken würde ich gleich beim AG Frankfurt/Main Klage einreichen, da Banken i.d.R. immer Widerspruch einlegen.


Ich wollte auch nur zum Ausdruck bringen, dass ein MB hier m.E. der falsche Weg sein dürfte.

3x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38476 Beiträge, 14009x hilfreich)

Jedenfalls ist es Blödsinn, wissentlich bei einem unzuständigen Gericht eine Klage einzureichen.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Biegel
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,

danke für eure Antworten.

Mein Gesamtproblem ist folgendes:

--> Kreditvolumen bei Bank XXX = 300.000 € zu 3,4 % Zinsen und Laufzeit bis 2021
--> Kreditvertrag enthält 2 Fehler (1x in der Widerrufsbelehrung und doppelte Belehrung enthalten) = schwebend wirksam, Widerruf auf unbestimmte Zeit (Aussage rennomierter Kanzlein und der Verbraucherzentrale)
--> Kreditvertrag zum 31.12.20104 widerrufen, Bank weigert sich
--> mehrere Schreiben aufgesetzt und den Zinsschaden vom 01.01.-31.03.2015 geltend gemacht (Delta = Zinsen Bank XXX - Zinsangebot neuer Bank YYY)

--> Schaden von 1300,- Euro

Ziel: Die Bank YYY erzielt aktuell keine Vergleiche (Aussage renommierter Kanzleien), so dass es immer zu einem Prozess kommt und erst dann verglichen wird. (Dient der Abschreckung, da Gläubiger vor das Landgericht ziehen muss aufgrund der Schadenssumme)
Somit will ich nun den Weg über den Zinsschaden vor dem Amtsgericht gehen. Allerdings lohnt es sich für einen Anwalt kaum, weshalb ich wahrscheinlich auch niemanden finden werde. Das Amtsgericht würde zur Prüfung meiner Forderung auch meinen Kreditvertrag prüfen müssen und ein Urteil dazu fällen. Sollte es zu einer 2. Instanz kommen (vor dem Landgericht) - geht es auch nur um die 1300,- Euro.

Ich hoffe ich konnte euch mein 'großes' Problem 'kurz' schildern, weshalb ich diesen Weg gehen will/wollte.
Jemand eine Idee?

Viele Grüße
Steffen

3x Hilfreiche Antwort


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