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Die Berliner Tabelle

1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1533164 Aufrufe
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Unterhalt

Die Gültigkeit der Berliner Tabelle gilt bis 31.12.2008

Anmerkungen zur Berliner Tabelle

Der Regelbetrag einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in den der 6. bzw. 12. Geburtstag fällt.
Nettoein-
kommen des
Barunterhalts-
pflichtigen
in Euro
Altersstufen in Jahren Vom Hundert-
satz Ost
0-5
(Geburt bis 6. Geburtstag)
6-11
(6.-12. Geburtstag)
12-17 [-20*](12.-18. Geburtstag)
*[ 18.-21. Geb., wenn noch in der allg. Schulaus-
bildung und im Elternhaus lebend]
bis 1000 183 222 262 1oo,0
1000-1150 191 232 273
ab 1150 wie Düsseldorfer Tabelle
(aber ohne 4. Altersstufe und ohne Bedarfskontrollbetrag)

Anmerkungen zur Berliner Tabelle


Zum Vergleich:

Die Berliner Tabelle, gültig ab 1.1.2002

Anmerkungen zur Berliner Tabelle
Der Regelbetrag einer höheren Altersstufe ist ab dem Beginn des Monats maßgebend, in den der 6. bzw. 12. Geburtstag fällt.
Nettoein-
kommen des
Barunterhalts-
pflichtigen
in Euro
Altersstufen in Jahren Vom Hundert-
satz Ost
0-5
(Geburt bis 6. Geburtstag)
6-11
(6.-12. Geburtstag)
12-17 [-20*](12.-18. Geburtstag)
*[ 18.-21. Geb., wenn noch in der allg. Schulaus-
bildung und im Elternhaus lebend]
bis 1000 174 211 249 1oo,0
1000-1150 181 220 259
ab 2250 wie Düsseldorfer Tabelle
(aber ohne 4. Altersstufe und ohne Bedarfskontrollbetrag)

Anmerkungen zur Berliner Tabelle




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
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Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
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