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Wechsel der Gesellschaftsform

31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 246403 Aufrufe
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GbR, Gesellschaft, bürgerlichen, Rechts

Erreicht eine GbR die Größe eines kaufmännischen Betriebes, wird sie automatisch zur OHG und muss in das Handelsregister eingetragen werden. In diesem Fall finden dann die Regeln des Handelsgesetzbuches Anwendung.
Weiter gibt es die Möglichkeit für kleingewerbliche GbRs und solche, die nur das eigene Vermögen verwalten, sich durch die Eintragung in das Handelsregister in eine OHG umzuwandeln.
Auch zur Gesellschaftsform der Partnerschaft ist es kein weiter Weg, solange Gesellschafter und Betriebsvermögen nur gleich bleiben.
Von der GbR zur GmbH führt allerdings kein Weg an der Auflösung der alten und Neugründung der angestrebten Gesellschaftsform vorbei. - Eine direkte Umwandlung ist nicht möglich.




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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die GbR - Gesellschaft für fast jeden Zweck
Seite 2: Wer kann eine GbR gründen?
Seite 3: Was braucht man, um eine GbR zu gründen?
Seite 4: Der gemeinsame Zweck
Seite 5: So funktioniert die GbR
Seite 6: Die Haftung
Seite 7: Steuerrechtliches der GbR
Seite 8: Wechsel der Gesellschaftsform

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