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Steuerrechtliches der GbR
31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 246564 Aufrufe Mehr zum Thema:GbR, Gesellschaft, bürgerlichen, Rechts
Die GbR selbst zahlt keine Einkommens- bzw. Kapitalsteuer. Das Finanzamt hält sich hier ausschließlich an die Gesellschafter. Dafür werden Gewinne und Vermögen und ihre Verteilung auf die Gesellschafter vom Finanzamt am Sitz der Gesellschaft festgestellt. Das Ergebnis ist für die Finanzämter, die für die einzelnen Gesellschafter zuständig sind, verbindlich und wird von ihnen in den Steuerbescheid einbezogen. Diese Verfahren stellt sicher, dass für alle Gesellschafter der gleiche Maßstab angesetzt wird.
Aus steuerrechtlicher Sicht ist also keine Alternative zur GbR gegeben. - GmbH, OHG, KG und die GmbH & Co. KG sind Rechtsformen für den gewerblichen Bereich, die deshalb ihre Einkünfte auch als Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb zu versteuern haben.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die GbR - Gesellschaft für fast jeden ZweckSeite 2: Wer kann eine GbR gründen?Seite 3: Was braucht man, um eine GbR zu gründen?Seite 4: Der gemeinsame ZweckSeite 5: So funktioniert die GbRSeite 6: Die HaftungSeite 7: Steuerrechtliches der GbRSeite 8: Wechsel der Gesellschaftsform
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