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Schadenersatz: Mehr Geld wenn es kracht

24.7.2002 | Ratgeber - Deliktsrecht | 38061 Aufrufe
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Schadenersatz, Verkehrsrecht, Schmerzensgeld, Arzneimittel

Wer als Patient Arzneimittelschäden erleidet, hat es künftig leichter, Schadenersatzansprüche gegen Pharmafirmen gerichtlich geltend zu machen.

Bei Arzneimittelschäden liegt die Beweislast künftig beim Arzneimittelhersteller.
Wenn ein Patient nach korrekter Einnahme der von seinem Arzt verschriebenen Arznei Gesundheitsbeeinträchtigungen erleidet, die vor der Anwendung noch nicht vorhanden waren, oblag es bislang dem Patienten zu beweisen, dass die Gesundheitsbeeinträchtigung durch ein mangelhaftes Medikament verursacht worden war. Da der Patient regelmäßig aber keinen Einblick in den Produktionsablauf des Medikaments erhält, war es um die gerichtlichen Erfolgsaussichten bislang nicht gut bestellt.

Desweiteren sind die Pharmahersteller künftig verpflichtet, den Geschädigten Auskunft über alle Erkenntnisse zu schädlichen Wirkungen ihrer Arznei zu erteilen. Dies bewirkt, dass der Patient bei der gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen künftig für den Nachweis der Beeinträchtigung durch das Medikament nur noch darlegen muss, dass er vor der Einnahme ganz gesund war, er keine anderen Mittel genommen hat und außerdem bei weiteren Untersuchungen gleiche Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgetreten sind.




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