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Sozialstaatlichkeit

14.8.2000 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 74353 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Rechtsstaatlichkeit, Republik, Demokratie, Staatsziele

Dieses Prinzip verpflichtet den Staat, für einen gerechten Ausgleich der sozialen Gegensätze zu sorgen, also die soziale Schere nicht zu weit auseinanderklaffen zu lassen. Freiheit, Gerechtigkeit und Sicherheit stehen dabei in einem Spannungsverhältnis, da in dieser Hinsicht staatliche Interventionen einem freiheitlichen, individualistischen und gesellschaftsvertraglichen Staatsverständnis entgegenstehen.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Staatsziele und Organisation der Bundesrepublik Deutschland
Seite 2: Demokratie
Seite 3: Rechtsstaatlichkeit
Seite 4: Bundesstaatliche Ordnung oder Föderalismus
Seite 5: Republik
Seite 6: Sozialstaatlichkeit
Seite 7: Umweltschutz
Seite 8: Staatsauffassungen
Seite 9: Definitionen des Staates

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