Sozialstaatlichkeit
14.8.2000 | Ratgeber - Verfassungsrecht | 74353 Aufrufe Mehr zum Thema:Rechtsstaatlichkeit, Republik, Demokratie, Staatsziele
Dieses Prinzip verpflichtet den Staat, für einen gerechten Ausgleich der sozialen Gegensätze zu sorgen, also die soziale Schere nicht zu weit auseinanderklaffen zu lassen. Freiheit, Gerechtigkeit und Sicherheit stehen dabei in einem Spannungsverhältnis, da in dieser Hinsicht staatliche Interventionen einem freiheitlichen, individualistischen und gesellschaftsvertraglichen Staatsverständnis entgegenstehen.
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