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Das Mutterschaftsgeld

6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 171928 Aufrufe
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Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld

Wenn Sie selbständig und freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, so bekommen Sie ein Entbindungsgeld wie Hausfrauen. Dieses steht Ihnen auch zu, wenn Sie familienversichert oder Studentin sein sollten.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Das Mutterschaftsgeld
Seite 2: Pflichtversicherte Frauen in Vollzeitbeschäftigungen
Seite 3: Hausfrauen
Seite 4: Arbeitslose Frauen
Seite 5: Privatversicherte Frauen
Seite 6: Selbständige, Familienversicherte oder Studentinnen
Seite 7: Frauen in 325 Euro-Verträgen
Seite 8: Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen

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