Das Mutterschaftsgeld
6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 171928 Aufrufe Mehr zum Thema:Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld
Wenn Sie selbständig und freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind, haben Sie einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, so bekommen Sie ein Entbindungsgeld wie Hausfrauen. Dieses steht Ihnen auch zu, wenn Sie familienversichert oder Studentin sein sollten.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das MutterschaftsgeldSeite 2: Pflichtversicherte Frauen in VollzeitbeschäftigungenSeite 3: HausfrauenSeite 4: Arbeitslose FrauenSeite 5: Privatversicherte FrauenSeite 6: Selbständige, Familienversicherte oder StudentinnenSeite 7: Frauen in 325 Euro-VerträgenSeite 8: Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen



