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Die Stammeinlage

31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 234118 Aufrufe
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GmbH, Gesellschaft, Gesellschaftsrecht

Bei einer Kapitalgesellschaft, wie der GmbH, haften die Gesellschafter nicht persönlich für alles und vor allem nicht mit allem, was sie haben. Sie sollen stattdessen aber einen Ersatz dafür zur Verfügung stellen. Diesen Ersatz stellt das Stammkapital dar, das den Gläubigern der GmbH eine gewisse Sicherheit geben soll. Das Stammkapital kann auch in Form von Sacheinlagen aufgebracht werden.
Nimmt die Gesellschaft erst mal ihre Tätigkeit auf, haben die 25.000,- € aber in der Regel keine praktische Bedeutung mehr, die 25.000,- € sollten sich nach Gründung der GmbH ziemlich schnell als "Peanuts" erweisen.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: GmbH - 'Die' Gesellschaftsform
Seite 2: Wer kann eine GmbH gründen?
Seite 3: Wie gründet man eine GmbH?
Seite 4: Die Stellung des Geschäftsführers
Seite 5: Wer sind die Gesellschafter?
Seite 6: Die Stammeinlage
Seite 7: Haftung der Gesellschafter
Seite 8: Wie sicher ist die GmbH wirklich?
Seite 9: Die Ein-Mann-Gesellschaft
Seite 10: Steuerrechtliches der GmbH
Seite 11: Wechsel der Gesellschaftsform

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