Schily: Birthler darf wegen Akten-Urteil bis zum BVG gehen
9.7.2001 | Nachrichten - Aktuelles | 13142 Aufrufe Mehr zum Thema:Schily, Birthler, Stasi, Akten
- Vogt mahnt Kompromiss um Stasi-Unterlagen an
Im Streit um die Herausgabe von Stasi-Akten befürwortet Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) jetzt eine höchstrichterliche Entscheidung durch das Bundesverfassungsgericht (BVG). "Birthler soll das Recht haben, bis zum Bundesverfassungsgericht zu gehen", sagte Schily am Dienstag vor Journalisten in München. Dann werde es ein "Musterurteil" geben. Nach dem erstinstanzlichen Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts, mit dem der Stasi-Akten-Beauftragten Marianne Birthler die Herausgabe der Unterlagen von Altkanzler Helmut Kohl (CDU) untersagt worden war, müssten alle gleichbehandelt werden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob vertrat indes die Auffassung, dass sich Schilys Position auch ohne eine BVG-Entscheidung durchsetzen werde. Die Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Ute Vogt (SPD), mahnte einen Kompromiss an. Der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck plädierte für eine Gesetzesänderung, sollte das Berliner Urteil Bestand haben.
Jacob sagte im Hessischen Rundfunk, bei Personen der Zeitgeschichte habe der Gesetzgeber eine Herausgabe von Informationen abgelehnt, sofern die Daten unter Bruch des Post- und Fernmeldegeheimnisses zustande gekommen seien. Zudem sei im Stasi-Unterlagen-Gesetz festgelegt, dass Daten über Stasi-Opfer nur mit deren Einwilligung herausgeben werden dürften. Die Rechtslage sei eindeutig. Deshalb glaube er nicht, dass sich das BVG mit der Sache befassen werde.
Schily sagte, Birthler solle mit der Erklärung, dass sie auf die Herausgabe der Akten von Personen der Zeitgeschichte bis zum Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts verzichten werde, Zeit gelassen werden. Er wollte der Akten-Beauftragten noch am Dienstag den neuen Brief zuschicken, den er nach dem Ablauf des Ultimatums am Montag angekündigt hatte. Schily betonte zugleich: "Das Verwaltungsgericht hat klar gesagt, das Gesetz ist so geschrieben, dass Opferschutz vor Aufklärung geht." Die Auffassung Birthlers, der Richterspruch gelte nur für den Fall Kohl, sei falsch. Er strebe jedoch weiterhin eine gütliche Einigung an.
Vogt regte an, den Betroffenen die Möglichkeit einzuräumen, in jedem Einzelfall eine Herausgabe zu verhindern. "Insofern ist der Betroffenenschutz gewährleist, den Otto Schily sich wünscht." Es könne sein, dass nur Teile der Akten herausgegeben werden. Vogt kritisierte zugleich das Vorgehen Schilys, der Birthler in einem Schreiben ultimativ aufgefordert hatte, ihm schriftlich den Verzicht auf die Akten-Herausgabe zuzusichern. "Frau Birthler hat bislang eine sehr gute Arbeit gemacht, und es gibt an ihrer Integrität keinen Zweifel." Vogt sprach sich dafür aus, die nächste Instanz anzurufen. "Ein Verwaltungsgericht kann die Grundregeln nicht so festlegen, dass sie quasi wie ein Gesetz behandelt werden können", betonte Vogt.
Beck sagte im Berlin-Brandenburger Inforadio, wenn ein letztinstanzlichs Urteil dazu führe, dass Akten über Personen der Zeigeschichte nicht mehr herausgeben werden können, "dann sollte man nochmal an das Gesetz herangehen". Scharfe Kritik übte Beck an Schily. Er könne nicht verstehen, warum der Minister das Vermächtnis der DDR-Bürgerbwegung zunichte machen wolle. Der frühere DDR-Bürgerrechtler Lutz Rathenow sagte im ZDF, der Richterspruch blockiere eine differenzierte Aufarbeitung der DDR-Geschichte. "Ein Gericht ist mit einer solchen politischen Frage der Aufarbeitung einer Diktatur völlig überfordert."
10. Juli 2001 - 13.50 Uhr
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