Das Mutterschaftsgeld
6.7.2001 | Ratgeber - Arbeitsrecht | 171880 Aufrufe Mehr zum Thema:Mutterschaftsgeld, Entbindungsgeld, Krankengeld
Gehören Sie zu der Gruppe privatversicherter Frauen, so bekommen Sie vom Bundesversorgungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von 210 Euro. Der Zuschuss des Arbeitgebers wird hier so berechnet wie bei Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkasse. Ausgegangen wird wiederum von Ihrem durchschnittlichen Tagesnettoeinkommen. Liegt dies über 13 Euro, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Rest zuzuzahlen. Unterschreitet Ihr Tagesnettoeinkommen 13 Euro, so muss der Arbeitgeber nichts dazugeben und es bleibt bei einer einmaligen Zahlung von 210 Euro. Dies bedeutet, dass Sie als privatversicherte Frau durchschnittlich weniger bekommen als die Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Der Antrag ist zu richten an das:
Reichspietsufer 72-76
10785 Berlin
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Das MutterschaftsgeldSeite 2: Pflichtversicherte Frauen in VollzeitbeschäftigungenSeite 3: HausfrauenSeite 4: Arbeitslose FrauenSeite 5: Privatversicherte FrauenSeite 6: Selbständige, Familienversicherte oder StudentinnenSeite 7: Frauen in 325 Euro-VerträgenSeite 8: Mutterschaftsgeld bei Verschiebung des Geburtstermins, Frühgeburt und Mehrlingen



