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Insolvenzgründe

2.8.2000 | Ratgeber - Insolvenzrecht | 53606 Aufrufe
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Insolvenzordnung

Als Gründe für Insolvenz kommen drei Fälle in Frage:

  1. Zahlungsunfähigkeit (Illiquidität): Die dauerhafte Unfähigkeit, Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Schulden müssen wesentlich sein, eine bloße Zahlungsstockung reicht nicht aus.
  2. Drohende Zahlungsunfähigkeit: Hier ist die Eröffnung des Verfahrens auf den Eigenantrag des Schuldners beschränkt, um Gläubigern im Vorfeld kein Druckmittel zu geben. Man droht zahlungsunfähig zu werden, wenn voraussichtlich Zahlungspflichten zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht erfüllt werden können.
  3. Überschuldung : liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Insolvenzordnung vom Januar 1999
Seite 2: Regelinsolvenzverfahren
Seite 3: Verfahrensbeteiligte
Seite 4: Der Insolvenzantrag
Seite 5: Insolvenzgründe
Seite 6: Verbraucherinsolvenzverfahren
Seite 7: Restschuldbefreiung nach sieben Jahren
Seite 8: Obliegenheiten während der Wohlverhaltensperiode

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