Exkurs zum Fremdgeschäftsführungswillen
23.9.2002 | Ratgeber - Vertragsähnliche Schuldverhältnisse | 89600 Aufrufe Mehr zum Thema:Geschäftsführung, Fremdgeschäftsführungswille, Schuldverhältnis, GoA
Nicht immer kann der Fremdgeschäftsführungswille so unproblematisch festgestellt werden. Probleme bereitet die Frage des Fremdgeschäftsführungswillens beim subjektiv fremden Geschäft und beim auch fremden Geschäft.
Beispiel zum subjektiv fremden Geschäft:Geschäftsführer Peter schließt mit Autoverkäufer Max einen Kaufvertrag. Nach dem Kaufvertrag bringt er den Wagen zum Geschäftsherrn Paul und übergibt ihm die Autoschlüssel und den Wagen.
Bei einem Kaufvertrag handelt es sich zunächst um ein neutrales Geschäft. Nach seinem äußeren Erscheinungsbild kann nicht festgestellt werden, ob der Geschäftsführer ein Fremdgeschäftführungswillen gehabt hat. Hier muss daher der Fremdgeschäftsführungswille von Peter nachgewiesen werden, so dass eine bloße Vermutung nicht ausreicht. Sein Fremdgeschäftsführungswille muss also nach außen erkennbar werden. Dies ist in dem Beispiel durch die Übergabe des Autos an den Geschäftsherrn der Fall.
Beispiel zum auch fremden Geschäft:Peter erreicht für den Geschäftsherrn Paul Schuldenminderungen bei dessen Gläubigern, da er Paul geschickt berät. Später stellt sich heraus, dass der zwischen Paul und Peter geschlossene Vertrag unwirksam ist, da er gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt. Nach dem Rechtsberatungsgesetz dürfen nur Juristen rechtsberatend tätig werden.Steht dem Geschäftsführer Peter dennoch ein Zahlungsanspruch gegen den Geschäftsherrn Paul zu?
Grundsätzlich muss der Schuldner sich selbst um seine Schulden kümmern, so dass hier ein objektiv fremdes Geschäft vorliegt. Im Beispiel wird Peter aber auch im eigenen Interesse tätig, da er aufgrund einer vermeintlichen Vertragsverpflichtung handelt. Ihm ist nicht bewusst, dass er durch sein Verhalten gegen das Rechtsberatungsgesetz verstößt und somit aus dem unwirksamen Vertrag keine Entgeltansprüche geltend machen kann.In dieser Fallgruppe wird der Fremdgeschäftsführungswille ebenfalls vermutet, da der Geschäftsführer zumindest auch im eigenen Interesse handelt.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die Geschäftsführung ohne AuftragSeite 2: Allgemeines zur Geschäftsführung ohne AuftragSeite 3: Die verschiedenen Arten der Geschäftsführung ohne AuftragSeite 4: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als berechtigte GeschäftsführungSeite 5: Exkurs zum FremdgeschäftsführungswillenSeite 6: Berechtigte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 7: Anspruchsumfang bei der berechtigten Geschäftsführung ohne AuftragSeite 8: Pflichten, die den Geschäftsführer treffenSeite 9: Echte Geschäftsführung ohne Auftrag als unberechtigte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 10: Schadensabwicklung bei der unberechtigten Geschäftsführung ohne AuftragSeite 11: Unechte Geschäftsführung ohne AuftragSeite 12: Angemaßte Geschäftsführung



