Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?
23.6.2000 | Ratgeber - Alles über Juristen | 127934 Aufrufe Mehr zum Thema:Anwalt, Rechtsanwalt, Rechtsberatung, Fachanwalt
Die meisten Anwälte machen keine Werbung, außer herkömmliche Eintragungen (Name, Adresse, Telefonnummer) in den Gelben Seiten. Nichtsdestotrotz dürfen Anwälte werben, dies zumindest eingeschränkt.
Ihre Selbstdarstellungen müssen in Form und Inhalt sachlich sein. Verboten sind sachfremde Informationen (z.B. Erfolgs- und Umsatzzahlen) und reklamehafte Anpreisungen, ebenso Werbung, die auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.
Drückt Ihnen also ein Anwalt nach einem Autounfall seine Visitenkarte in die Hand mit der Bemerkung, dass er Ihnen helfen könne, sollten Sie diesen bei der Anwaltskammer melden, da es sich in einem solchen Fall um eine standeswidrige Werbung um ein Mandat handelt.
Als Mittel zur anwaltlichen Selbstdarstellung zulässig sind Eintragungen in Anwaltsverzeichnissen, Teilnahmen an einem Anwaltssuchservice, Eintragungen in Telefonbücher, Kanzleibroschüren und Rundschreiben an Mandanten und Homepages, das Schreiben von Artikeln oder Büchern oder Pressemitteilungen, etwa bei wichtigen oder interessanten Urteilen. Wichtig ist, dass die konkrete Initiative zur Anbahnung eines Mandats nicht vom Anwalt, sondern von Ihnen ausgeht.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Wozu sollte ich einen Anwalt brauchen?Seite 2: Wie finde ich einen Anwalt?Seite 3: Spezialisieren sich Anwälte?Seite 4: Darf ein Anwalt mich abweisen?Seite 5: Worauf sollte ich bei Anzeigen von Anwälten achten?Seite 6: Wie weiß ich, welcher Anwalt für mich am besten ist?Seite 7: Sind Anwälte für jedes Gericht zugelassen?Seite 8: Wie entscheidet ein Anwalt, was er mir zu berechnen hat?Seite 9: Haftet ein Anwalt für Schäden?Seite 10: Werde ich in die Arbeit meines Anwaltes einbezogen?Seite 11: Was mache ich, wenn ich mit meinem Anwalt unzufrieden bin?



