amnesty international: Quasi-staatliche Verfolgung als Asylgrund anerkennen
6.8.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 8830 Aufrufe Mehr zum Thema:Zuwanderung, Ausländer, Asyl, Schily
"Flüchtlinge haben ein Recht auf staatlichen Schutz"
Die Menschenrechtsorganisation amnesty international (ai) fordert anlässlich des Gesetzentwurfs zur Zuwanderung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) eindringlich, bei der Gewährung von Asyl nicht länger zwischen staatlicher und nicht-staatlicher Verfolgung zu unterscheiden. "Es kann nicht sein, dass einzelne Personengruppen willkürlich aus dem Anwendungsbereich der Flüchtlingskonvention herausgenommen werden", so Julia Duchrow, Mitarbeiterin von ai. Die Organisation will deshalb eine klare gesetzliche Regelung verankert wissen, die Flüchtlinge auch bei nicht-staatlicher Verfolgung als politisch Verfolgte anerkennt.
Die Forderung von ai deckt sich mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, das die bisherige Rechtsprechung von den Verwaltungsgerichten als zu eng ausgelegt hat. Die Verwaltungsgerichte hatten in der Vergangenheit Asylgesuche konsequent abgelehnt, wenn die Verfolgung der Flüchtigen nicht von einem Staat, sondern nur von "staatsähnlichen Machtgebilden" erfolgte.
Mehr zur quasi-staatlichen Verfolgung am Beispiel Afghanistans finden Sie hier .
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Ein neues Zuwanderungsgesetz steht vor der TürSeite 2: Entbürokratisierung und bessere IntegrationSeite 3: Lob und Tadel für SchilySeite 4: amnesty international: Quasi-staatliche Verfolgung als Asylgrund anerkennen



