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Grillen im Sommer: Des einen Freud ist des anderen Leid

30.5.2001 | Ratgeber - Nachbarschaftsrecht | 131083 Aufrufe
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Grillen, Rauch

Beim Grillen stehen sich meist zwei Parteien gegenüber: Die eine will das Grillen untersagen, weil der Rauch und Qualm unerträglich ist. Die andere will auf das Grillen nicht gänzlich verzichten.

  1. Wie kann ich mich gegen einen grillenden Nachbarn wehren ?

    Um sich gegen einen grillenden Nachbarn zur Wehr zu setzen, bleibt in den meisten Fällen nur der Zivilrechtsweg für die Betroffenen. Hierbei kann eine einstweilige Verfügung angestrebt werden, um eine schnelle vorläufige Regelung zu bekommen. Die einstweilige Verfügung hat aber nur vorläufigen Charakter, so dass in den meisten Fällen anschließend die Problematik im Wege einer Zivilrechtsklage geklärt werden muss, um eine entgültige Entscheidung zu erringen.

    In NRW und Brandenburg kann aufgrund einer existierenden Gesetzesgrundlage zu einer schnellen Regelung die Polizei hinzugezogen werden. Diese kann aufgrund der gesetzlichen Ermächtigung schnelle Abhilfe verschaffen und das Grillen untersagen. Bei einem Verstoß gegen das Gesetz können Bußgelder gegenüber dem Verursacher verhängt werden.

  2. Wie kann man Streit vermeiden

    Nehmen Sie möglichst viel Rücksicht auf den Nachbarn. Stellen Sie den Grill weit weg, so dass er nicht vom Rauch belästigt wird und vermeiden Sie das Grillen in der Nachtruhe ab 22 Uhr. Achten Sie auf die Windrichtung. Laden Sie Ihren Nachbarn zum Grillen ab und zu ein oder kündigen Sie ihm Ihre Grillbedürfnisse bei einem gemeinsamen Bier an. Denken Sie darüber nach, ob ein Holzkohlegrill wirklich sein muss, oder ob es nicht auch eine Elektro- oder Gasvariante tut.
    Vielleicht hilft dies, den Nachbarn schon im Vorfeld freundlicher zu Stimmen.




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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Grillen im Sommer - Worum es geht
Seite 2: Theorie und Praxis
Seite 3: Worauf beim Grillen zu achten ist
Seite 4: Möglichkeiten, allen Interessen gerecht zu werden

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