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Karlsruhe schafft Grundrecht auf Schutz des PC
AFP VOM 27.2.2008 | Nachrichten - Nachrichten | 12113 Aufrufe Mehr zum Thema:Online-Durchsuchung, PC, Trojaner
Online-Durchsuchung nur bei schweren Gefährdungen
Im Steit um die Online-Durchsuchung haben die Verfassungshüter eine Kompromissformel gefunden, die alle Beteiligten freut: Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) bekommt nun endlich die Möglichkeit, Computer von Terroristen mit Spionageprogrammen infiltrieren zu dürfen. Allerdings nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen, und das freut wiederum Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und die SPD. Dass die Richter diesem kleinen Ja zu mehr Sicherheit ein mächtiges Aber zum Schutz der Freiheit gegenüberstellten und dazu gar ein neues Grundrecht erfunden haben, freute wiederum den Kläger und Alt-Liberalen Gerhart Baum sichtlich: "Das Bundesverfassungsgericht ist im Informationszeitalter angekommen", sagt Baum.
Dieses neue "Grundrecht auf die Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme" ist eine Weiterentwicklung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es soll den vernetzten Bürger generell vor Ausspähung und Überwachung schützen, weil andere Grundrechte wie das Telekommunikationsgeheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung dazu nicht mehr ausreichen.
Computer, Internet, Handy, Blackberry und andere informationstechnische Systeme sind beim Bürger laut Gericht allgegenwärtig und für die Persönlichkeitsentfaltung vieler Menschen "von zentraler Bedeutung". Sie nutzten ihren PC, um private Informationen abzuspeichern und sie kommunizierten mit E-Mail und in Chat-Rooms, um soziale Bindungen zu pflegen. Erhalte der Staat Zugriff auf diese Daten, dann könne er daraus "weitreichende Rückschlüsse auf die Persönlichkeit der Nutzers bis hin zur Profilbildung" ziehen.
Mit Blick auf den Schutz des neuen Grundrechts erlaubte Karlsruhe die heimliche Online-Durchsuchung nur in wenigen Ausnahmefällen. Die von Terrorexperten oftmals bemühten "abstrakt hohen Gefährdungslagen" reichen laut Urteil dazu ebenso wenig, aus wie etwa der Aufenthalt eines Verdächtigen in einem El-Kaida-Ausbildungslager.
Die Verfassungshüter verlangen vielmehr, dass "tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut vorliegen": Online schnüffeln darf der Staat also erst, wenn das Leben und die Freiheit von Menschen konkret gefährdet sind, oder die "Grundlagen oder der Bestand des Staates" oder "existenzsicherende öffentliche Versorgungseinrichtungen" wie etwa Flughäfen auf dem Spiel stehen. Anschläge müssen allerdings nicht unmittelbar bevorstehen. Fahnder dürfen vielmehr schon online schnüffeln, "wenn sich noch nicht mit hinreichender Zukunft feststellen lässt, dass die Gefahr schon in näherer Zukunft eintritt".
Wegen dieser hohen Eingriffsschwelle sind Online-Durchsuchungen nur noch bei wenigen weiteren Straftaten wie etwa dem Menschenhandel denkbar; bei Kinderpornographie wären sie es schon nicht mehr. Hier muss sich der Staat laut Urteil auf seine üblichen Ermittlungsbefugnisse und Methoden beschränken.
Zudem zog das Gericht zwei weitere Hürden ein: Zunächst muss ein Richter oder ein vergleichbares unabhängiges und neutrales Gremium in einer "vorbeugenden Kontrolle" prüfen, ob einen Eingriff in das neue Grundrecht gerechtfertigt ist. Dann müssen die Fahnder wie beim großen Lauschangriff darauf achten, dass sie keine Daten aus dem "unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung" abfischen. Ist das technisch unvermeidbar, etwa weil sich erst bei der Übersetzung einer Datei ergibt, dass es sich um ein intimes Tagebuch handelt, müssen dieses Daten "unverzüglich gelöscht und ihre Verwertung ausgeschlossen werden".
Vergleichbar streng sind auch die Anforderungen bei der Überwachung von E-Mails und Telefongesprächen per Internet. Sollen sie an der "Quelle", also am PC des Verdächtigen stattfinden, muss das neue Grundrecht beachtet werden. Nur wenn etwa bei einem Provider mitgelesen oder gehört wird, genügt dazu eine richterliche Anordnung wie bei herkömmlichen Telefonüberwachungen. Schäuble erklärte nun, das Urteil "entspricht der verfassungsrechtlichen Bewertung unseres Hauses". Zypries sieht das ähnlich. Kein Grund zu weiterem Zoff also.
27. Februar 2008 - 16.28 Uhr
© AFP Agence France-Presse GmbH 2008
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Karlsruhe erlaubt Online-Durchsuchung unter AuflagenSeite 2: Richter: Kontrollen bei Online-Durchsuchungen überlasten GerichteSeite 3: BKA-Chef: Weichen für effektive Terrorbekämpfung gestelltSeite 4: Karlsruhe schafft Grundrecht auf Schutz des PCSeite 5: Landtags-Grüne fordern Rücktritt von NRW-Innenminister WolfSeite 6: Grüne sehen in Online-Urteil schallende Ohrfeige für SchäubleSeite 7: Koalition will Online-Durchsuchung nach Urteil schnell umsetzenSeite 8: Schäuble begrüßt Urteil zu Online-Durchsuchung
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