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Die Höhe des Unterhalts
1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1533683 Aufrufe Mehr zum Thema:Unterhalt
Die Höhe des Unterhalts hängt ab von der Bedürftigkeit des Unterhaltsberechtigten und der Leistungsfähigkeit des zur Zahlung Verpflichteten.
Da jeder einen anderen Lebensstil und Lebensstandard hat, ist von den ehelichen Lebensverhältnissen auszugehen: je höher das eheliche Lebensniveau, desto höher der Unterhalt. So kann mindestens die Hälfte dessen verlangt werden, was während der Ehe für den Unterhalt ausgegeben wurde. Der in der Ehe bestehende Standard wird also auf die Zeit danach übertragen.
Relevant für die konkrete Berechnung ist immer das Nettoeinkommen. Dies errechnet sich aus dem Bruttomonatsgehalt plus 1/12 des Weihnachtsgeldes plus 1/12 des jährlichen Urlaubsgeldes, abzüglich der diversen Steuern und Versicherungen. Von dem Nettoeinkommen sind erneut 5% berufsbedingte Aufwendungen abzuziehen.
Zur Erleichterung der Gerichte ist gängige Praxis, den Unterhalt abhängig vom Einkommen anhand von Tabellen zu berechnen.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Der UnterhaltSeite 2: Die UnterhaltsvereinbarungSeite 3: Der Unterhaltsanspruch des EhegattenSeite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssenSeite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehörtSeite 6: Auf geht´s: Die UnterhaltstabellenSeite 7: Die Düsseldorfer TabelleSeite 8: KinderbetreuungSeite 9: Hohes AlterSeite 10: KrankheitSeite 11: ErwerbslosigkeitSeite 12: AufstockungsunterhaltSeite 13: AusbildungSeite 14: Sonstiges
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