Der Versorgungsfreibetrag
1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 153128 Aufrufe Mehr zum Thema:Erbsteuer, Erbschaftsteuer, Erbe, Erbschaft
Zusätzlich zu allgemeinen Freibeträgen stehen Ehegatten und Kindern im Erbfall der Versorgungsfreibetrag zu. Dieser Freibetrag wird um den Kapitalwert von steuerfreien Hinterbliebenenbezügen gekürzt und ist bei Kindern in seiner Höhe altersabhängig.
| Personenkreis | Versorgungsfreibetrag |
| Ehegatten | 256.000 Euro |
| Kinder bis zu 5 Jahren | 52.000 Euro |
| Kinder bis zu 10 Jahren | 41.000 Euro |
| Kinder bis zu 15 Jahren | 30.700 Euro |
| Kinder bis zu 20 Jahren | 20.500 Euro |
| Kinder bis zu 27 Jahren | 10.300 Euro |
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die ErbsteuerSeite 2: Wie berechne ich den Wert meines Erbes?Seite 3: Die Steuerklassen und persönlichen FreibeträgeSeite 4: Der VersorgungsfreibetragSeite 5: SteuerbefreiungSeite 6: Die Steuersätze



