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Der Versorgungsfreibetrag

1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 153128 Aufrufe
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Erbsteuer, Erbschaftsteuer, Erbe, Erbschaft

Zusätzlich zu allgemeinen Freibeträgen stehen Ehegatten und Kindern im Erbfall der Versorgungsfreibetrag zu. Dieser Freibetrag wird um den Kapitalwert von steuerfreien Hinterbliebenenbezügen gekürzt und ist bei Kindern in seiner Höhe altersabhängig.

Personenkreis Versorgungsfreibetrag
Ehegatten 256.000 Euro
Kinder bis zu 5 Jahren 52.000 Euro
Kinder bis zu 10 Jahren 41.000 Euro
Kinder bis zu 15 Jahren 30.700 Euro
Kinder bis zu 20 Jahren 20.500 Euro
Kinder bis zu 27 Jahren 10.300 Euro



Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Erbsteuer
Seite 2: Wie berechne ich den Wert meines Erbes?
Seite 3: Die Steuerklassen und persönlichen Freibeträge
Seite 4: Der Versorgungsfreibetrag
Seite 5: Steuerbefreiung
Seite 6: Die Steuersätze

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