Was braucht man, um eine GbR zu gründen?
31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 246405 Aufrufe Mehr zum Thema:GbR, Gesellschaft, bürgerlichen, Rechts
Die Beteiligten schließen sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks auf der Basis eines formfreien Gesellschaftsvertrages zusammen. Dadurch werden sie schon Gesellschafter im Sinne der GbR. Dieser Zusammenschluss der Gesellschafter muss aber nicht auf gewisse Dauer ausgerichtet sein, es reicht, wenn man sich zusammenschließt, um nur ein zeitlich begrenztes Vorhaben zu verwirklichen.
Auch andere Personengesellschaften können Gesellschafter einer GbR sein; sogar eine GbR selbst kann Gesellschafterin einer anderen GbR sein.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die GbR - Gesellschaft für fast jeden ZweckSeite 2: Wer kann eine GbR gründen?Seite 3: Was braucht man, um eine GbR zu gründen?Seite 4: Der gemeinsame ZweckSeite 5: So funktioniert die GbRSeite 6: Die HaftungSeite 7: Steuerrechtliches der GbRSeite 8: Wechsel der Gesellschaftsform



