364.975
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Ratgeber » Gesellschaftsrecht » Die GbR - Gesellschaft für fast jeden ...

Was braucht man, um eine GbR zu gründen?

31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 246405 Aufrufe
Mehr zum Thema:

GbR, Gesellschaft, bürgerlichen, Rechts

Die Beteiligten schließen sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks auf der Basis eines formfreien Gesellschaftsvertrages zusammen. Dadurch werden sie schon Gesellschafter im Sinne der GbR. Dieser Zusammenschluss der Gesellschafter muss aber nicht auf gewisse Dauer ausgerichtet sein, es reicht, wenn man sich zusammenschließt, um nur ein zeitlich begrenztes Vorhaben zu verwirklichen.
Auch andere Personengesellschaften können Gesellschafter einer GbR sein; sogar eine GbR selbst kann Gesellschafterin einer anderen GbR sein.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die GbR - Gesellschaft für fast jeden Zweck
Seite 2: Wer kann eine GbR gründen?
Seite 3: Was braucht man, um eine GbR zu gründen?
Seite 4: Der gemeinsame Zweck
Seite 5: So funktioniert die GbR
Seite 6: Die Haftung
Seite 7: Steuerrechtliches der GbR
Seite 8: Wechsel der Gesellschaftsform

123recht.net ist Rechtspartner von:

364975
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110056
beantwortete Fragen
13
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Thomas Zimmlinghaus
Trier
Kaufrecht, Familienrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?