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Bundesanwaltschaft: Becker an Buback-Mord beteiligt

AFP VOM 12.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 3792 Aufrufe
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Becker, RAF, Mord, Buback

Ex-RAF-Mitglied war Behörde zufolge nicht die Todesschützin

Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker ist nach Auffassung der Bundesanwaltschaft mitschuldig am Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 und muss deshalb bestraft werden. Ob Becker wegen Mittäterschaft oder Beihilfe verurteilt werden soll, ließen die Bundesanwälte in ihren Plädoyers vor dem Oberlandesgericht Stuttgart am Dienstag zunächst ebenso offen wie ihre Strafforderung.

Bundesanwalt Walter Hemberger und seine Kollegin Silke Ritzert betonten mit Blick auf den Nebenkläger und Sohn des Opfers, Michael Buback, allerdings ausdrücklich, dass es keine Beweise für dessen These gebe, Becker sei die Todesschützin bei den Morden an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 gewesen. Hemberger warf dem Nebenkläger in diesem Zusammenhang vor, er wolle Becker als Täterin "zurechtbiegen" und unterstelle dazu den damals ermittelnden Beamten, Zeugenaussagen unterschlagen und belastende Beweise manipuliert zu haben.

Hemberger wies zudem die früher behauptete Vermutung Bubacks zurück, der Verfassungsschutz habe bei den damaligen Ermittlungen zu dem Attentat seine schützende Hand über Becker gehalten, weil sie Informantin des Geheimdienstes gewesen sein soll. "Die Hauptverhandlung hat bestätigt, dass der Anschlag nicht unter staatlicher Aufsicht oder gar Verantwortung erfolgte", sagte Hemberger. Auch sei seine Aufklärung nicht von staatlicher Seite behindert worden.

Hemberger zufolge sind in 91 Verhandlungstagen alle Beweismittel "mit großer Akribie ausgeschöpft worden". Es habe sich aber keinen Hinweis auf eine Beteiligung Beckers an dem unmittelbaren Mordanschlag am 7. April 1977 ergeben. Im Gegenteil: Sekret- und Haarspuren an der von den Tätern getragenen Motorradkleidung stammten nicht von Becker und wiesen auf Männer hin. Allerdings habe die Frage, wer damals vom Sozius des von den Tätern genutzten Motorrads geschossen hatte, in dem Verfahren nicht geklärt werden können. "Becker kommt als Schützin jedenfalls nicht in Betracht", betonte Hemberger.

Die Bundesanwälte halten die inzwischen 59-jährige Becker gleichwohl für überführt, an dem Anschlag im Vorfeld beteiligt gewesen zu sein. Becker hat sich laut Anklage bei zwei Planungstreffen der RAF für das Attentat im Harz und in den Niederlanden für den Anschlag ausgesprochen und gefordert: "Der General muss weg".

Für Beckers Beteiligung sprechen laut Ritzert auch Tagebuchaufzeichnungen in welchen die Angeklagte schrieb: "Ich weiß noch nicht, wie ich für Herrn Buback beten soll. ... Natürlich würde ich es heute nicht mehr machen." Becker ist den Angaben zufolge auch an dem Versand von Bekennerbriefen beteiligt gewesen, wie DNA-Spuren ergaben.

Bis zum Nachmittag blieb offen, welches Strafmaß die Bundesanwaltschaft für Becker fordern wird. Der Nebenkläger Buback wird am Donnerstag und Freitag seine These zur Tatbeteiligung Beckers darlegen. Die Verteidigung plädiert kommende Woche, das Urteil wird für den 6. Juli erwartet.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012




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