364.737
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Nachrichten » Vor Gericht » Pflicht der Kinder zu Eltern-Unterhalt beg...

BGH verhandelt über Pflegekosten der Eltern

AFP VOM 23.10.2002 | Nachrichten - Aktuelle Prozesse | 46928 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Pflegekosten, Eltern

Richter in Karlsruhe beraten über zumutbare Belastungen von Kindern

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (BGH) verhandelt heute über die Frage, in welchem Umfang erwachsene Kinder für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen müssen. Der BGH wird insbesondere zu entscheiden haben, in welchem Umfang auch Ersparnisse für die Pflege der Eltern aufgelöst werden müssen.

Im konkreten Fall war das Vermögen der Eltern nach viereinhalb Jahren Heimaufenthalt aufgebraucht, bis zu ihrem Tod fielen weitere 43.000 Euro an, die von der Pflegeversicherung nicht gedeckt waren. Das Sozialamt, das die Kosten zunächst bezahlte, verlangt nun das Geld vom Sohn der Verstorbenen zurück. Der Kläger kritisiert, dass er die "Rechnung" des Sozialamtes erst mehr als zwei Jahre nach dem Tod seiner Mutter erhalten habe. Das Urteil wird voraussichtlich am Donnerstag verkündet. (Az: XII ZR 266/99)

23. Oktober 2002

© AFP Agence France-Presse GmbH 2002





« Zurück | Seite: 123
Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Pflicht der Kinder zu Eltern-Unterhalt begrenzt
Seite 2: Mutter, bleib doch daheim
Seite 3: BGH verhandelt über Pflegekosten der Eltern

123recht.net ist Rechtspartner von:

364737
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Andere Websites zum Thema

Link zum Urteil des BGH
Rechtsanwalt
Serkan Kirli
Köln
Strafrecht, Vertragsrecht, allgemein, Arbeitsrecht, Mietrecht, Ausländerrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht, Kaufrecht
 Jetzt anrufen 1,69 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Grünen haben die Debatte um ein Tempolimit auf Autobahnen in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Was sagt ihr zur Geschwindigkeitsbegrenzung?