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Wie der Wert des Erbes berechnet wird

1.6.2000 | Ratgeber - Erbrecht | 153160 Aufrufe
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Erbsteuer, Erbschaftsteuer, Erbe, Erbschaft

Natürlich handelt es sich bei Erbschaften im Regelfall nicht nur um bestimmte Geldbeträge, sondern auch um Gebäude und Grundstücke etc. Wie wird aber der zu versteuernde Wert ermittelt?

Bei Geldvermögen ist entscheidend der Nennwert, bei Aktien der Kurswert, bei Schmuck, Kunstgegenständen etc. der Verkehrswert, bei Betriebsvermögen der Steuerbilanzwert.

Bebaute Grundstücke (sämtliche Mietobjekte): Der für die Erb- bzw. Schenkungssteuer entscheidende Wert von Gebäuden berechnet sich aus deren Ertragswerten:
der Ertragswert ist 12,5 multipliziert mit der durchschnittlichen Jahresmiete der letzten drei Jahre. Abzustellen ist auf die Nettokaltmiete. Um das Alter des Gebäudes zu berücksichtigen sind pro Jahr 0,5% Alterswertminderung abzuziehen, maximal allerdings 25%. Handelt es sich bei dem Objekt um ein Ein-/Zweifamilienhaus oder eine Eigentumswohnung, ist der errechnete Betrag um 20% zu erhöhen.

Unbebaute Grundstücke: Entscheidend ist der Bodenrichtwert. Dieser Wert wird von Gutachterausschüssen gemäß dem Baugesetzbuch festgelegt. Davon sind pauschale 20% abzuziehen.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Erbsteuer
Seite 2: Wie berechne ich den Wert meines Erbes?
Seite 3: Die Steuerklassen und persönlichen Freibeträge
Seite 4: Der Versorgungsfreibetrag
Seite 5: Steuerbefreiung
Seite 6: Die Steuersätze

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