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Was ist Jugendstrafrecht ?

30.1.2002 | Ratgeber - Strafrecht - Nebengebiete | 204342 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Jugendstrafrecht, Jugendgericht, Heranwachsender, Jugendlicher

Jugendstrafrecht ist ein speziell auf die Besonderheiten von Jugendlichen ausgerichtetes Rechtsgebiet. Es findet seine Regelung im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Im Unterschied zum Erwachsenenstrafrecht ist sein Anliegen nicht in der Sühne der Tat und Schutz der Bevölkerung vor dem Täter (Generalprävention) zu sehen, vielmehr steht im Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund.

Hinsichtlich der strafbaren Handlungen unterscheidet sich das JGG nicht vom normalen Strafgesetzbuch, es nimmt sogar darauf Bezug. Dies bedeutet, dass für den Jugendlichen alle Handlungen strafbar sind, die auch für den Erwachsenen strafbar sind.

Der wesentliche Unterschied zwischen dem StGB (für Erwachsene) und dem JGG (für Jugendliche) liegt in den vorgesehenen Strafen. Während Erwachsene mit Haft- oder Geldstrafen bestraft werden, sieht das JGG hauptsächlich Strafen vor, die sich an erzieherischen Aspekten orientieren.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Haben Sie den Durchblick?
Seite 2: Was ist Jugendstrafrecht?
Seite 3: Auf wen ist Jugendstrafrecht anwendbar?
Seite 4: Das System der Strafen im JGG
Seite 5: Besonderheit: Jugendstrafrichter
Seite 6: Besonderheit: Einsicht kann sich lohnen
Seite 7: Besonderheit: Das Jugendstrafgericht tagt nicht öffentlich
Seite 8: Besonderheit: Jugendgerichtshilfe und Rechtsmittel
Seite 9: Besonderheit: Spezielle Verwahrungseinrichtungen
Seite 10: Jugendstrafrecht in den USA

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