Lob und Tadel für Schilys Zuwanderungskonzept
6.8.2001 | Nachrichten - Aktuelle Gesetzgebung | 8832 Aufrufe Mehr zum Thema:Zuwanderung, Ausländer, Asyl, Schily
Kernpunkt des Entwurfs ist einmal die Zusammenfassung des bisherigen doppelten Genehmigungsverfahrens. Eine zweigleisige Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis soll es daher in Zukunft nicht mehr geben. Die Arbeitsgenehmigung wird nach Wunsch Schilys in einem Akt mit der Aufenthaltserlaubnis erteilt. In Deutschland studierte Ausländer sollen eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr zur Arbeitssuche erhalten und Deutschland nicht sofort wieder verlassen müssen. Für Hochqualifizierte wie beispielsweise Ingenieure und Informatiker oder Führungspersonal ist die Möglichkeit der Gewährung eines Daueraufenthalts von Anfang an vorgesehen.
Das Recht, bei Bestehen eines Arbeitsplatzes in Deutschland die Kinder später nachzuholen, soll eingeschränkt werden: Hat man zur Zeit noch einen Anspruch darauf, die Kinder bis zum 16. Lebensjahr ins Land zu holen, so soll diese Altergrenze in Zukunft auf zwölf Jahre herabgesetzt werden. Darüber hinaus soll ein Nachzug nach Ermessen möglich sein, insbesondere bei Vorliegen ausreichender deutscher Sprachkenntnisse. Mit der Herabsenkung der Altersgrenze will man eine möglichst frühzeitige Integration der Kinder in Deutschland sicherstellen, wie das Bundesinnenministerium mitteilte: Die Praxis, Kinder außerhalb der Familie im Herkunftsland aufwachsen zu lassen und sie kurz vor Ablauf des regulären Nachzugsalters nach Deutschland zu holen, solle damit erschwert werden.
Nachziehende Familienangehörige haben künftig die gleiche Möglichkeit des Arbeitszugangs, wie die Person, zu der sie nachziehen, wenn das Konzept von Schily Gesetz wird. Bislang gibt es einen Arbeitsmarktzugang für die Angehörigen frühestens nach einem Jahr Wartezeit.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Ein neues Zuwanderungsgesetz steht vor der TürSeite 2: Entbürokratisierung und bessere IntegrationSeite 3: Lob und Tadel für SchilySeite 4: amnesty international: Quasi-staatliche Verfolgung als Asylgrund anerkennen



