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Bundesanwaltschaft: Becker an Buback-Mord beteiligt

AFP VOM 12.6.2012 | Nachrichten - Allgemein | 3790 Aufrufe
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Becker, RAF, Mord, Buback

Ex-RAF-Mitglied war laut Behörde nicht Todesschützin

Hemberger wies zudem die früher behauptete Vermutung Bubacks zurück, der Verfassungsschutz habe bei den damaligen Ermittlungen zu dem Attentat seine schützende Hand über Becker gehalten, weil sie Informantin des Geheimdienstes gewesen sein soll. "Die Hauptverhandlung hat bestätigt, dass der Anschlag nicht unter staatlicher Aufsicht oder gar Verantwortung erfolgte", sagte Hemberger. Auch sei seine Aufklärung nicht von staatlicher Seite behindert worden.

Hemberger zufolge sind in 91 Verhandlungstagen alle Beweismittel "mit großer Akribie ausgeschöpft worden". Es habe sich aber keinen Hinweis auf eine Beteiligung Beckers an dem unmittelbaren Mordanschlag am 7. April 1977 ergeben. Im Gegenteil: Sekret- und Haarspuren an der von den Tätern getragenen Motorradkleidung stammten nicht von Becker und wiesen auf Männer hin. Allerdings habe die Frage, wer damals vom Sozius des von den Tätern genutzten Motorrads geschossen hatte, in dem Verfahren nicht geklärt werden können. "Becker kommt als Schützin jedenfalls nicht in Betracht", betonte Hemberger.

Die Bundesanwälte halten die inzwischen 59-jährige Becker gleichwohl für überführt, an dem Anschlag im Vorfeld beteiligt gewesen zu sein. Becker hat sich laut Anklage bei zwei Planungstreffen der RAF für das Attentat im Harz und in den Niederlanden für den Anschlag ausgesprochen und gefordert: "Der General muss weg".

Für Beckers Beteiligung sprechen laut Ritzert auch Tagebuchaufzeichnungen in welchen die Angeklagte schrieb: "Ich weiß noch nicht, wie ich für Herrn Buback beten soll. ... Natürlich würde ich es heute nicht mehr machen." Becker ist den Angaben zufolge auch an dem Versand von Bekennerbriefen beteiligt gewesen, wie DNA-Spuren ergaben.

Vorerst blieb offen, welches Strafmaß die Bundesanwaltschaft für Becker fordern wird. Sie wird am Donnerstag ihre Plädoyers fortsetzen. Zudem wird der Nebenkläger Buback am Donnerstag und Freitag seine These zur Tatbeteiligung Beckers darlegen. Die Verteidigung plädiert kommende Woche, das Urteil wird für den 6. Juli erwartet.

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012




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Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Plaedoyer im Prozess gegen Verena Becker um Buback-Mord
Seite 2: Fortsetzung der Plädoyers im Prozess um Buback-Mord
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Seite 4: Bundesanwaltschaft plädiert im Stuttgarter Prozess um Mord an Buback

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