Haben Sie den Durchblick?
30.1.2002 | Ratgeber - Strafrecht - Nebengebiete | 204291 Aufrufe Mehr zum Thema:Jugendstrafrecht, Jugendgericht, Heranwachsender, Jugendlicher
Im Fernsehen sind Gerichtssendungen zur Zeit die Garantie für gute Quoten. Den meisten Zuschauern dürfte der Unterschied zwischen dem zivilrechtlichen Programm im ZDF und dem Strafrecht in Sat.1 klar sein. Was macht aber RTL, wenn es eine Sendung mit dem Namen "Das Jugendgericht" ausstrahlt?
Die Antwort ist denkbar einfach. Im Jugendgericht werden Fälle des Jugendstrafrechts verhandelt. Diese typisch juristische Antwort wirft allerdings sofort weitere Fragen auf:
- Was ist Jugendstrafrecht?
- Auf wen ist das Jugendstrafrecht anwendbar?
- Welche Besonderheiten weist das Jugendstrafrecht auf?
- usw.
Lesen Sie die Antworten auf den nächsten Seiten und werden Sie zum echten "TV-Gerichtsprofi".
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Haben Sie den Durchblick?Seite 2: Was ist Jugendstrafrecht?Seite 3: Auf wen ist Jugendstrafrecht anwendbar?Seite 4: Das System der Strafen im JGGSeite 5: Besonderheit: JugendstrafrichterSeite 6: Besonderheit: Einsicht kann sich lohnenSeite 7: Besonderheit: Das Jugendstrafgericht tagt nicht öffentlichSeite 8: Besonderheit: Jugendgerichtshilfe und RechtsmittelSeite 9: Besonderheit: Spezielle VerwahrungseinrichtungenSeite 10: Jugendstrafrecht in den USA



