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Mietrecht

15.6.2000 | Ratgeber - Mietrecht | 143435 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Miete, Mietspiegel, Miethöhe, Vergleichsmiete

Zahle oder verlange ich die richtige Miete? Darf mein Vermieter die Miete anheben? Ab wann liegt Mietwucher vor?


Mietzins und Nebenkosten

Der Mieter ist zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet. Hierbei handelt es sich zunächst nur um die zwischen Mieter und Vermieter vereinbarte Grundmiete in Form der Kaltmiete. Das alte Wort Mietzins wurde übrigens durch die Reform des Mietrechts über Wohnraum abgeschafft. Ab September 2001 heißt es auch im Gesetz so, wie es jeder nennt: Miete.

Diese Verpflichtung zur Zahlung besteht auch dann, wenn der Mieter die Wohnung aus persönlichen Gründen nicht nutzt, etwa aufgrund eines längeren Urlaubs.

Neben der Grundmiete entstehen bestimmte Betriebs- oder Nebenkosten. Diese hat dem Gesetz nach grundsätzlich der Vermieter zu tragen. Im Mietvertrag kann dies jedoch abgeändert und somit auf den Mieter umgelegt werden, wenn die jeweiligen Vertragsabsprachen eindeutig und verständlich sind. Derartige Abänderungen sind gängig in Form einer pauschalen Berücksichtigung als auch durch Einzelabrechnung.
Bei den auf Mieter abwälzbaren Kosten muss es sich um laufende bzw. wiederkehrende Kosten handeln, einmalige Aufwendungen sind nicht umlegbar.

 




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