364.803
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » Rechnerisches Problem - Der Unterhalt

Der Unterhaltsanspruch wegen Arbeitslosigkeit

1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 1533127 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Unterhalt

Bemühen Sie sich zur Zeit der Scheidung intensiv um einen Arbeitsplatz, können aber nichts finden, haben Sie einen Unterhaltsanspruch. Sie müssen dazu den Beweis erbringen, dass Sie über einen länger andauernden Zeitraum alles Erdenkliche tun, um eine angemessene Anstellung zu erhalten.

Wesentlicher Problempunkt ist die Formulierung des Gesetzgebers, wonach es sich bei der Arbeit um eine angemessene Arbeit handeln muss. Das heißt, dass Sie nicht jede Art von Arbeit antreten müssen, um Geld zu verdienen. Haben Sie aufgrund früherer Tätigkeiten oder Ausbildungen ein gewisses Berufsniveau erreicht, wird eine "einfachere" Tätigkeit wohl nicht mehr als angemessen einzustufen sein. Anknüpfungspunkt sollen auch die ehelichen Lebensverhältnisse sein, und welcher Lebensstandard gegolten hat.

Der Gesetzgeber formuliert das so:  

Angemessen ist eine Erwerbstätigkeit, die der Ausbildung, den Fähigkeiten, dem Lebensalter, dem Gesundheitszustand und den ehelichen Lebensverhältnissen entspricht.




Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Der Unterhalt
Seite 2: Die Unterhaltsvereinbarung
Seite 3: Der Unterhaltsanspruch des Ehegatten
Seite 4: Die Höhe des Unterhalts - Womit Sie rechnen müssen
Seite 5: Der Unterhalt - Was dazu gehört
Seite 6: Auf geht´s: Die Unterhaltstabellen
Seite 7: Die Düsseldorfer Tabelle
Seite 8: Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle
Seite 9: Die Berliner Tabelle
Seite 10: Anmerkungen zur Berliner Tabelle
Seite 11: Kinderbetreuung
Seite 12: Hohes Alter
Seite 13: Krankheit
Seite 14: Arbeitslosigkeit
Seite 15: Aufstockungsunterhalt
Seite 16: Ausbildung
Seite 17: Sonstiges

123recht.net ist Rechtspartner von:

364803
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

109949
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Holger Hafer
Rosenfeld-Leidringen
Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
 Jetzt anrufen 1,99 €/min.*
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Die Sorgerechtsreform ist am 19.05.2013 in Kraft getreten. Väter nicht-ehelicher Kinder haben ein Recht auf das gemeinsame Sorgerecht. Richtig so?