Jugendstrafrecht in den USA
30.1.2002 | Ratgeber - Strafrecht - Nebengebiete | 204292 Aufrufe Mehr zum Thema:Jugendstrafrecht, Jugendgericht, Heranwachsender, Jugendlicher
Am Ende des 19. Jahrhunderts wurde in Deutschland und den USA nahezu zeitgleich das Jugendstrafrecht als ein eigenes Rechtsgebiet eingeführt. Beide Länder verfolgten bei der Einführung ähnliche Ziele. Das Jugendstrafrecht sollte Kriminalität von Jugendlichen vor allem durch die Einwirkung auf den Täter bekämpfen. Die Strafe sollte vor allem eine pädagogische Einwirkung auf den Täter darstellen.
Die USA nimmt in letzter Zeit aber immer weiteren Abstand von diesen Gedanken. Bei ihr tritt auch im Jugendstrafrecht vor allem der Sühnegedanke in den Vordergrund: Geschehenes Unrecht soll vergolten werden. Dies hat zur Folge, dass in einigen Bundesstaaten auch Jugendliche von 13 oder 14 Jahren nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt werden.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Haben Sie den Durchblick?Seite 2: Was ist Jugendstrafrecht?Seite 3: Auf wen ist Jugendstrafrecht anwendbar?Seite 4: Das System der Strafen im JGGSeite 5: Besonderheit: JugendstrafrichterSeite 6: Besonderheit: Einsicht kann sich lohnenSeite 7: Besonderheit: Das Jugendstrafgericht tagt nicht öffentlichSeite 8: Besonderheit: Jugendgerichtshilfe und RechtsmittelSeite 9: Besonderheit: Spezielle VerwahrungseinrichtungenSeite 10: Jugendstrafrecht in den USA



