Seit 20 Jahren Mieter aber Vermieter renoviert nicht

24. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
Sunflower58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Seit 20 Jahren Mieter aber Vermieter renoviert nicht

Hallo, ich bin neu hier und hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Ich wohne seit genau 20 Jahren in einer Wohnung der GEWOBAU und in dieser gesamten Zeit wurde NIX an der Wohnung erneuert oder renoviert bis auf die Wohnungseingangstür vor kurzem.
Das Bad ist extrem altmodisch und die sanitären Anlagen natürlich inzwischen alles andere als gut in Schuss. Über den Bodenbelag muss ich erst gar nicht sprechen, wo wir selber vor über 10 Jahren Laminat gelegt haben. Auch die Türen sind einfach nur Schrott! Mieterhöhungen gab es aber natürlich schon en masse sodass wir von anfänglich 320 DM Kaltmiete inzwischen schon bei 490€ angekommen sind.

Vergeblich habe ich schon etliche Male um wenigstens neue Fliesen im Bad gebettelt aber die Antwort ist immer dieselbe. Solange ich drin wohne wird nix gemacht. Sollte ich ausziehen wird die Wohnung komplett saniert. Ich verstehe das einfach nicht!?! Habe sogar gesagt dass ich mit einer Erhöhung einverstanden bin aber es wird nix gemacht.

Jetzt meine Frage: gibt es da eig ein entsprechendes recht was der Mieter hat dass ihm nach so und so vielen Jahren eine Renovierung zusteht? Das kann ja nicht sein dass der Vermieter mir klipp und klar sagt dass solange ich hier drin lebe niemals was gemacht wird. Es kann also nochmal 20 Jahre so weiter gehen.

Ich danke euch im Voraus

-- Editier von Sunflower58 am 24.04.2017 14:24

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

So hart es sich anhört, altmodisch ist kein Mangel. Die Wohnung wurde ja so angemietet, und je nach dem, kann bei einer Modernisierung auch der Mieter mit der Umlage belegt werden.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Einziger Ansatz ist meiner Meinung nach § 535 BGB . Ich zitiere einen Teil daraus

Zitat:
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Du müsstest also argumentieren, dass die Wohnung aktuell nicht mehr in dem Zustand wie bei Anmietung ist. Dann müsste der Vermieter diesen Zustand bei Anmietung (ohne Mieterhöhung) wieder herstellen. Letztlich kommt es also darauf an, was du mit "alles andere als gut in Schuss" meinst. Wenn die Türen nicht mehr schließen, wäre das ein Mangel. Wenn die Fliesen von der Wand kommen, ist das ein Mangel. Wenn die Fliesen einfach nur altmodisch aussehen, dann ist das der vertragsgemäße Zustand und damit kein Mangel.

Du siehst, dass du hier eine klare Antwort nicht erhalten wirst. Du musst im Detail deinem Vermieter nachweisen, welche Dinge nicht mehr dem Zustand bei Anmietung entsprechen. Und das kann im Forum niemand einschätzen.

PS: Wurde bei der Mieterhöhung der Zustand der Wohnung berücksichtigt? Zumindest das solltest du bei der nächsten Mieterhöhung mal überprüfen lassen.

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2377x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Du siehst, dass du hier eine klare Antwort nicht erhalten wirst. Du musst im Detail deinem Vermieter nachweisen, welche Dinge nicht mehr dem Zustand bei Anmietung entsprechen. Und das kann im Forum niemand einschätzen.

Stimmt vollkommen. Jedoch wenn ich gerade lese, man ist bei der Wohnbaugenossenschaft schon 20 Jahre Mieter, und wenn man dort länger wohnen will, warum frägt man nicht nach, ob man die Wohnung nicht kaufen könnte.
Zitat (von Sunflower58):
Es kann also nochmal 20 Jahre so weiter gehen.

Genau deshalb sollte man rechnen, mit den regelmäßigen Mieterhöhungen sind das dann gute 200.000€.

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#4
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von Sunflower58):
Jetzt meine Frage: gibt es da eig ein entsprechendes recht was der Mieter hat dass ihm nach so und so vielen Jahren eine Renovierung zusteht?


Sofern Du nicht selbst zu Schönheitsreparaturen verpflichtet bist hast du das Recht, nach angemessener Zeit diese vom VM einzufordern.
Neue Fliesen etc. zählen nicht dazu, es sei denn, diese bröckeln bereits von der Wand.

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#5
 Von 
Beduine
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Sunflower58):


Jetzt meine Frage: gibt es da eig ein entsprechendes recht was der Mieter hat dass ihm nach so und so vielen Jahren eine Renovierung zusteht? Das kann ja nicht sein dass der Vermieter mir klipp und klar sagt dass solange ich hier drin lebe niemals was gemacht wird. Es kann also nochmal 20 Jahre so weiter gehen.


Abgesehen von Schönheitsreparaturen, welche aber sehr oft vertraglich auf die Mieter abgewälzt werden, gibt es kein Recht auf Renovierung. Es gibt lediglioch das Recht darauf, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu halten. Bei altmodischen Fliesen ist dieser Zustand eben altmodische Fliesen.

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#6
 Von 
Sunflower58
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Bad ist nur halb hoch gefliest und der Putz bröckelt zB schon etwas ab über den Fliesen. Die Küchentür lässt sich nicht schließen, alles andere ist intakt aber halt wie gesagt uralt.
Ich hätte gedacht, dass es irgendwie machbar sein muss dass man eine Renovierung durchkriegt zumal die Miete schon auf das dreifache erhöht wurde inzwischen.
Verkauft wird die Wohnung übrigens nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9905 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Sunflower58):
Das Bad ist nur halb hoch gefliest und der Putz bröckelt zB schon etwas ab über den Fliesen. Die Küchentür lässt sich nicht schließen
Nach § 536c BGB bist du verpflichtet, Mängel zu melden. Also mach erstmal genau das und sende die Mängelmeldung nachweisbar an den Vermieter. Darin kannst du den Vermieter auch auffodern, die Mängel innerhalb einer gewissen Frist zu beheben. Vielleicht passiert ja was.

PS: Die Mängelmeldung ist wichtig. Wenn die nicht nachweisbar erfolgt, kann sich der Mieter schadensersatzpflichtig machen, wenn durch die fehlende Meldung Folgekosten entstehen. Wenn z.B. Wasser durch kaputte Fliesen oder Fugen in die Wand eindringt, dann können die Folgekosten durchaus unangenehm werden. Von daher solltest du dich nicht scheuen, lieber einmal zu viel als zu wenig potentielle Mängel wahrheitsgemäß und nachweisbar zu melden. Es ist dann am Vermieter zu entscheiden, wie er damit umgeht.

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