Sein Testament machen – aber wie?

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Sein Testament machen – aber wie?

Schieben Sie es nicht auf die lange Bank: Ein Testament zu schreiben ist das wichtigste, was Sie für Ihre Familie tun können. Selbst wenn Sie kein großes Vermögen besitzen, sollten Sie für Ihre Familie einen testamentarischen Notfallplan bereit halten.

Fertigen Sie deshalb erstens eine Übersicht über Ihr Vermögen, denn Sie wollen ja mitteilen, wie man überhaupt an Ihr Geld herankommt, wenn Sie gestorben sind. Führen Sie deshalb auf: Kontonummern, Kontostände, Kontaktadressen und Telefonnummern für jeden Ort, wo Sie Ihr Vermögen aufbewahren. Vergessen Sie dabei nicht Ihre Ansprüche aus Lebensversicherungen. Sie haben vielleicht schon im Versicherungsvertrag den Begünstigten benannt, aber Sie sollten durch die Auflistung der Versicherungsnummern sicher stellen, dass die Versicherungssumme dann von diesem auch abgerufen wird.

Zweitens entscheiden Sie, wem Ihr Vermögen zukommen soll. Durch die Einsetzung von einem oder mehreren Erben legen Sie fest, wer für die Abwicklung Ihres Nachlasses einschließlich der Begleichung der Schulden, Auflösung der Wohnung usw. zuständig sein soll. Außerdem können Sie klar bestimmen, wem einzelne Vermögensgegenstände oder auch Anteile daran vermacht werden. Sie können Anweisungen für den Fall treffen, dass einer der Begünstigten vor Ihnen verstirbt: Bekommen dann die anderen Erben seinen Anteil? Oder dessen Kinder? - Manchmal wartet bereits eine Menschenschlange anstelle desjenigen, den Sie eigentlich bedenken wollten, um sein Erbanteil unter sich aufzuteilen.

Wenn Sie minderjährige Kinder haben, sollte das Testament klare Anweisungen vorsehen: Benennen Sie einen Vormund, der sich um die Kinder kümmern soll, wenn beide Eltern gestorben sind. Bestimmen Sie, wie das Geld, welches Sie Ihren Kindern hinterlassen, verwaltet werden soll. Sagen Sie an, wie viel für die Ausbildung oder Universität, die Anschaffung eines Autos oder für den Abschluss von Privatversicherungen zu verwenden sind.

Benennen Sie jemanden, der Ihre testamentarischen Wünsche ausführen soll, wenn Sie den Erben diese Aufgabe nicht übertragen wollen. Vergewissern Sie sich, dass sich Abschriften des Testaments dort befinden, wo der Testamentsvollstrecker auch an diese herankommen kommen kann und sorgen Sie dafür, dass an verschiedenen Orten Originale dieser Testamente aufbewahrt sind, über die der Testamentsvollstrecker Bescheid weiß.

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