>Sehr verzwickte Situation
quote:
Er ist am Knall auf Fall am 20.12. abgehauen.
Nette "Weihnachstsüberraschung". Feingefühl kann man deinem Ehemann nun nicht gerade nachsagen.
quote:
Wenn ich jetzt zur ARGE gehen, muss ich ihn ja trotz alledem als Unterhaltspflichtigen angeben, ob er nun was hat oder nicht.
Genauso isses. Die werden prüfen, ob dein Mann leistungsfähig ist. Und wenn nicht, dann fällt er eben erst mal als Zahler aus.
quote:
Da A und C dann in einer Eheähnlichen Gemeinschaft leben, würde dann das Einkommen/Vermögen von C irgendwie mit berücksichtigt oder würde sie sogar mit herangezogen werden
Die neue Freundin deines Ehemannes ist dir und dem Kind gegenüber natürlich zu nichts verpflichtet. Allenfalls könnte man deinem Ehemann ersparte Aufwendungen zur Lebensführung anrechen. Aber, wenn er eh nix hat, ist das natürlich irrelevant.
quote:
Er befindet sich in Insolvenz und hat schon wieder neue Schulden angehäuft
Da sehe ich aber "schwarz" für seine Insolvenz! Erfreulicherweise scheint es sich ja um alleinige Schulden deines Ehemannes zu handeln.
quote:
Kann ihm der Insolvenzverwalter da einen Strick draus drehen?
Na, das sollte dann doch eher das Problem deines Ehemannes sein und nicht deines. Mir scheint dein Ehemann hat eine gewisse Begabung, sein Leben in Unordnung zu bringen ... blöde ist halt nur, dass damit dein Leben auch durcheinander kommt.
Da dein Kind nun nicht mehr ganz so klein ist, würde ich dir empfehlen, dass du deine Bemühungen selbst einen Job zu finden, massiv betreibst. Denn du wirst Geld benötigen ... und nach Lage der Dinge wirst du dafür weitgehend selbst Sorge tragen müssen ...
Trotzdem solltest du deine Forderungen (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt) natürlich geltend machen! Dazu solltest du möglichst umgehend beim Jugendamt vorstellig werden und die um Unterstürzung bitten. Sind denn die laufenden Kosten (Miete, Umlagen, Lebenshaltungskosten etc.) gedeckt?
-- Editiert am 26.12.2010 21:00
von Marcus2009 am 26.12.2010 20:46
Status: Philosoph (603 Beiträge)
Userwertung:
3,2
(von 50 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden