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Sehr verzwickte Situation

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Sehr verzwickte Situation

Vater A verlässt Ehefrau B knall auf Fall um zur Affäre C zu ziehen. C ist aber auch noch verheiratet und wohnt WG ähnlich noch mit ihrem Mann im Haus.

A und B haben ein gemeinsames unterhaltspflichtiges Kind.A ist selbständig und lebt davon momentan am Existenzminimum. B ist Arbeitslos und erhält Arbeitslosengeld.

Um den Lebensunterhalt zu sichern, müsste B auf die ARGE gehen und zusätzlich Harz 4 beantragen. Da A unterhalsverpflichtet ist, würde ja A wieder herangezogen werden.
Da A und C dann in einer Eheähnlichen Gemeinschaft leben, würde dann das Einkommen/Vermögen von C irgendwie mit berücksichtigt oder würde sie sogar mit herangezogen werden? C ist Kinderlos.




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von schnapsidee am 26.12.2010 19:30
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Sehr verzwickte Situation
Wenn A am Existenzminimum lebt, muss er doch B keinen Unterhalt zahlen.

wirdwerden

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von wirdwerden am 26.12.2010 20:01
Status: Tao (8129 Beiträge)
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>Sehr verzwickte Situation
Auch keinen Kindsunterhalt?

Ich bin ja nun mal B....die gehörnte so zu sagen.
Er ist am Knall auf Fall am 20.12. abgehauen. Mit mir lebt unser 13 Jähriger Sohn.
Alleine kann ich nicht alles begleichen von meinem Mini Arbeitslosengeld. Bewerbungen habe ich reichlich getätigt, aber da habe ich noch keine Rückmeldungen erhalten.

Wenn ich jetzt zur ARGE gehen, muss ich ihn ja trotz alledem als Unterhaltspflichtigen angeben, ob er nun was hat oder nicht.

Da er dort mit eine verheiratete Frau zusammen lebt,gilt das trotz alledem als Eheähnliche Gemeinschaft?
Was wird denn im schlimmsten Fall passieren? Ich möchte nicht, das er dadurch noch mehr in Schwierigkeiten kommt.
Er befindet sich in Insolvenz und hat schon wieder neue Schulden angehäuft die er beim GV abstottert, da dort Vollstreckungsbescheide vorliegen.

Kann ihm der Insolvenzverwalter da einen Strick draus drehen? Er hätte hier nicht ausziehen müssen



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von schnapsidee am 26.12.2010 20:25
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Sehr verzwickte Situation
quote:
Er ist am Knall auf Fall am 20.12. abgehauen.

Nette "Weihnachstsüberraschung". Feingefühl kann man deinem Ehemann nun nicht gerade nachsagen.

quote:
Wenn ich jetzt zur ARGE gehen, muss ich ihn ja trotz alledem als Unterhaltspflichtigen angeben, ob er nun was hat oder nicht.

Genauso isses. Die werden prüfen, ob dein Mann leistungsfähig ist. Und wenn nicht, dann fällt er eben erst mal als Zahler aus.

quote:
Da A und C dann in einer Eheähnlichen Gemeinschaft leben, würde dann das Einkommen/Vermögen von C irgendwie mit berücksichtigt oder würde sie sogar mit herangezogen werden

Die neue Freundin deines Ehemannes ist dir und dem Kind gegenüber natürlich zu nichts verpflichtet. Allenfalls könnte man deinem Ehemann ersparte Aufwendungen zur Lebensführung anrechen. Aber, wenn er eh nix hat, ist das natürlich irrelevant.

quote:
Er befindet sich in Insolvenz und hat schon wieder neue Schulden angehäuft

Da sehe ich aber "schwarz" für seine Insolvenz! Erfreulicherweise scheint es sich ja um alleinige Schulden deines Ehemannes zu handeln.

quote:
Kann ihm der Insolvenzverwalter da einen Strick draus drehen?

Na, das sollte dann doch eher das Problem deines Ehemannes sein und nicht deines. Mir scheint dein Ehemann hat eine gewisse Begabung, sein Leben in Unordnung zu bringen ... blöde ist halt nur, dass damit dein Leben auch durcheinander kommt.

Da dein Kind nun nicht mehr ganz so klein ist, würde ich dir empfehlen, dass du deine Bemühungen selbst einen Job zu finden, massiv betreibst. Denn du wirst Geld benötigen ... und nach Lage der Dinge wirst du dafür weitgehend selbst Sorge tragen müssen ...

Trotzdem solltest du deine Forderungen (Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt) natürlich geltend machen! Dazu solltest du möglichst umgehend beim Jugendamt vorstellig werden und die um Unterstürzung bitten. Sind denn die laufenden Kosten (Miete, Umlagen, Lebenshaltungskosten etc.) gedeckt?

-- Editiert am 26.12.2010 21:00


von Marcus2009 am 26.12.2010 20:46
Status: Philosoph (603 Beiträge)
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>Sehr verzwickte Situation
Ja, es sind Schulden aus seinem Geschäft.

Ich weis, das ich mir da zuviele Sorgen mache, doch 20 Jahre kann man eben mal nicht so wegwischen.
Ich kann es nicht nachvollziehen, denn 09/2011 währe die Wohlverhaltensperiode zu Ende.

Er stürzt sich jetzt noch mehr in Probleme, da er selber wahrscheinlich nicht in der Lage sein wird, den Kindsunterhalt zu wuppen und gleichzeitig die Forderungen beim GV zu bedienen. Also macht er indirekt Schulden bei der neuen, was er aber auch nicht will. Und da beist sich die Katze in den Schwanz.

Habe ich das recht in Erinnerung, das der Insoverwalter ihm sein Gewerbe untersagen kann und verlangen kann, das er eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt um alles zu decken?
Denn seine Selbständigkeit will er um jeden Preis aufrecht erhalten, auch wenn sie nicht viel abwirft. Durch die Trennung jetzt, würde er ja noch mehr Verpflichtungen haben.

Momentan habe ich noch keine Schritte eingeleitet und ihm die Türe hier offen gelassen.
Ich denke, er war sich der Tragweite in keinster Weise bewusst.




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von schnapsidee am 26.12.2010 21:04
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Sehr verzwickte Situation
Vor allem unterhaltsrechtlich kann man verlangen, dass eine defizitäre selbständige Tätigkeit aufgegeben wird und stattdessen eine lukrativere Stelle etwa als Angestellter oder Arbeiter angenommen wird.

Aber mach dir mal jetzt kurzfristig nicht zu viel Gedanken um die Situation deines Ehemannes. Da gilt das Sprichwort: wie man sich bettet, so liegt man.

Wichtig für dich ist es, zunächst mal die Finanzierung der laufenden Kosten sicherzustellen. Denn vor allem dein Vermieter und die Energieversorger wollen ihr Geld sehen ... und leben müsst ihr ja auch von etwas ...

Obwohl es dir nix bringt ... aber mein Mitgefühl hast du schon ...

-- Editiert am 26.12.2010 21:11


von Marcus2009 am 26.12.2010 21:10
Status: Philosoph (603 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 50 User(n) bewertet)
 
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>Sehr verzwickte Situation
Ja es ist immer leicht reden.....

Er war heute hier gewesen und ich habe ihm versucht zu erklären, das er sich von einer Abhängigkeit in die nächste stürzt ohne VORHER mal nachgedacht zu haben.

Noch reden wir ziemlich vernünftig miteinander.
Ich möchte eigentlich nur versuchen, hier etwas zu retten, was ja nicht verkehrt ist. Und ihm Dinge aufzeigen, um aus dem Schlammassel zu kommen bzw. den Schlammassel den er jetzt gemacht hat, zu erkennen.
Das wäre zum Wohle aller beteiligten, egrade auch für unser Kind.

Ich könnte jetzt auch sehr gemein sein, dem Inso Verwalter die neuen Schulden stecken, Beistandschaft beim JA beantragen etc.
Er würde dann wahrscheinlich seine Sellbständigkeit aufgeben müssen und hätte jede Menge Ärger an der Backe.
Versucht habe ich zu erklären, das es doch wohl besser wäre, eine neue Beziehung nicht mit finanziellen Probleme zu starten und vorallem zu belasten.

Eigentlich wollte ich wissen, was ihm alles im schlimmsten Fall passieren kann um ihm das mal im Vorfeld zu sagen, denn ganz aufgegeben habe ich ihn nicht.



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von schnapsidee am 26.12.2010 21:22
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Sehr verzwickte Situation
quote:
... denn ganz aufgegeben habe ich ihn nicht.

Na, der Mann weiß ja gar nicht, was er da für ein Juwel in seinen Händen hält!

Dann will ich mal hoffen, dass du nun genügend Informationen hast, um deinem Ehemann klar zu machen, dass ihr drei (Ehemann, Ehefrau und Kind) trotz aller Schwierigkeiten ZUSAMMEN gut über die Runden kommen könnt. Dass aber im Fall einer Trennung die Luft für ALLE knapp zu Atmen werden wird.

Als Argumentattionshilfe: Forderungen nach Unterhalt kann man übrigens aus der Privatinsolvenz herausnehmen ... d.h. diese Forderungen erlöschen dann nach Abschluss der Insolvenz NICHT!

Und wenn du noch Hoffnung auf Vernunft deines Ehemannes hast und zum Verzeihen bereit bist, dann ist das sicher gut, wenn du selbst vorerst mal keine Konsequenzen ziehst ... sondern abwartest.

Aber ...

... trotzdem solltest du dich auf den Fall der Fälle vorbereiten und dich schon mal beim Jugendamt informieren, denn die sind ja wegen der Belange des Kindes mit im Boot. Damit dich das Schicksal nicht irgendwann kalt und unvorbereitet erwischt ...

Das sieht mir nach einem verschärften Fall von "midlife crisis" deines Ehemannes aus. Na, viel Glück und Erfolg bei der anstehenden Überzeugungsarbeit!

-- Editiert am 26.12.2010 21:36


von Marcus2009 am 26.12.2010 21:34
Status: Philosoph (603 Beiträge)
Userwertung:  3,2  (von 50 User(n) bewertet)
 
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>Sehr verzwickte Situation
Tja, es ist aber keine Privatinsolvenz sondern eine Regelinsolvenz. Ob das was an der Tatsache ändert....keine Ahnung.

Und ja, ich bin bereit ihm zu verzeihen.

Ich habe Dir eben eine Private nachricht geschrieben



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-- Editiert am 26.12.2010 21:54


von schnapsidee am 26.12.2010 21:39
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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>Sehr verzwickte Situation
Bevor Sie Geld von der ArGe erhalten, wird es unvermeidlich sein, zum Fachanwalt für Familienrecht zu gehen. Den Beratungsschein für eine kostenlose anwaltliche Beratung benötigen, der Sie höchstens 10,-€ kostet, erhalten Sie beim Amtsgericht.
Unterhaltsschulden sind vorrangig, die müssen in einer Insolvenz zuerst bezahlt werden. Während einer Trennung haben Sie Anspruch auf Trennungsunterhalt, das muss der Insolvenzverwalter wissen.
Der Selbstbehalt eines Unterhaltsschuldners sinkt beim Zusammenleben mit einem neuen Partner und liegt unter dem Selbstbehalt bei Pfändungen.
Ich denke, der Gang zum Anwalt ist unvermeidbar.


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von hamburgerin01 am 26.12.2010 22:52
Status: Tao (10053 Beiträge)
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>Sehr verzwickte Situation
Soweit möchte ich es ja eben nicht kommen lassen.



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von schnapsidee am 26.12.2010 23:01
Status: Praktikant (11 Beiträge)
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