Hallo,
Folgendes problem:
Ich wohne in einem Mietshaus mit sehr dünnen Wänden.
Der Nachbar beschwert sich pausenlos durch Klopfen.
Nach meiner Ansicht bin ich nicht zulaut:
Ich schalte meinen Fernseher gerade so laut das ich ihn gerade noch verstehe ebenso mit meiner Musik, trotzdem beschwert sich der Nachbar regelmäßig.
[color=green](Ist diese Lautstärke auch in den Ruhezeiten erlaubt?)[/color]
Nach Mietrecht(wenn ich es richtig verstanden habe)sollte das ja völlig in Ordnung sein:
quote:
"...dass sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes beschränkt und keine Geräusche zum Nachbarn dringen, [color=red]denn eine Lautstärke, die unter den gegebenen Umständen ein befriedigendes Hörergebnis gestattet, muß dem Mieter einer Wohnung möglich sein.[/color]"
Nun zu meinem Problem, dieser Nachbar hat sich nun schon bei meinen Vermietern beschwert. Diese haben zwar sehr neutral reagiert, aber ich weiß nicht was bei der zweiten oder dritten beschwerde passiert.
[color=green]
Wie soll ich nun damit umgehen bzw. absichern? Eine Art "Eigener-Lärm-bei-beschwerde-Protokoll schreiben?
(Er möchte auch nicht über das Problem reden)
[/color]
Vielen Dank!
Mit freundlich Grüßen,
Axel
-- Editiert axelh am 13.08.2014 20:48