Sehr dünne Wände - Zimmerlautstärke?

13. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
axelh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sehr dünne Wände - Zimmerlautstärke?

Hallo,
Folgendes problem:
Ich wohne in einem Mietshaus mit sehr dünnen Wänden.
Der Nachbar beschwert sich pausenlos durch Klopfen.

Nach meiner Ansicht bin ich nicht zulaut:
Ich schalte meinen Fernseher gerade so laut das ich ihn gerade noch verstehe ebenso mit meiner Musik, trotzdem beschwert sich der Nachbar regelmäßig.
[color=green](Ist diese Lautstärke auch in den Ruhezeiten erlaubt?)[/color]

Nach Mietrecht(wenn ich es richtig verstanden habe)sollte das ja völlig in Ordnung sein:

quote:
"...dass sich die Vernehmbarkeit der Musik auf den Raum des Wiedergabegerätes beschränkt und keine Geräusche zum Nachbarn dringen, [color=red]denn eine Lautstärke, die unter den gegebenen Umständen ein befriedigendes Hörergebnis gestattet, muß dem Mieter einer Wohnung möglich sein.[/color]"


Nun zu meinem Problem, dieser Nachbar hat sich nun schon bei meinen Vermietern beschwert. Diese haben zwar sehr neutral reagiert, aber ich weiß nicht was bei der zweiten oder dritten beschwerde passiert.

[color=green]
Wie soll ich nun damit umgehen bzw. absichern? Eine Art "Eigener-Lärm-bei-beschwerde-Protokoll schreiben?
(Er möchte auch nicht über das Problem reden)

[/color]

Vielen Dank!

Mit freundlich Grüßen,
Axel



-- Editiert axelh am 13.08.2014 20:48

Ärgert der Nachbar?

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6 Antworten
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#2
 Von 
guest-12320.09.2014 20:57:52
Status:
Bachelor
(3393 Beiträge, 2075x hilfreich)

quote:
Nun zu meinem Problem, dieser Nachbar hat sich nun schon bei meinen Vermietern beschwert. Diese haben zwar sehr neutral reagiert, aber ich weiß nicht was bei der zweiten oder dritten beschwerde passiert.



Da wird nichts passieren.

Selbstverständlich darfst du in Zimmerlautstärke Fernsehen und Musik hören, das ist dein gutes Recht als Mieter.

Wenn die Wände so dünn sind, dass der Nachbar mithören kann, sind die Wände zu dünn. Das wäre dann ein Mangel der Mietsache, den der Vermieter z.B. durch eine zusätzliche Dämmung beheben müsste. Wenn ein Mangel vorliegt, käme auch eine Mietminderung in Betracht, bis das behoben wird.

"Zimmerlautstärke" definiert sich nicht nach der Dicke der Wände, sondern nach davon unabhängigen objektiven Kriterien:

http://de.wikipedia.org/wiki/Zimmerlautst%C3%A4rke

Hier sollten sich also nicht die Mieter streiten, sondern das Problem an den herantragen, in dessen Verantwortung es fällt, das ist der Vermieter.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Ich wohne in einem Mietshaus mit sehr dünnen Wänden.


Das ist dann im Zweifel entweder die Verantwortung des VM oder niemandes.

Nur weil das Haus hellhörig ist, muß Zimmerlautstärke nicht geringer sein als in einem normalen Haus.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
axelh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Dann werde ich meinen Nachbarn bei der nächsten Beschwerde wohl bitten sich an seinen Vermieter zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen,
Axel

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

Wobei das auch nicht viel bringen wird, denn solche Baumängel kann man nicht mal eben beheben. Wenn der Nachbar damit nicht klar kommt, muß er halt ggfs. ausziehen. (Immer unter der Voraussetzung, daß du objektiv Zimmerlautstärke einhältst.)

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1981 Beiträge, 1538x hilfreich)

Beschwert sich der Nachbar nur über die Lautstärke des Fernsehers? Dann solltest du mal prüfen, ob eventuell der Standplatz des Fernsehers nicht optimal ist.


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