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Seehofer verteidigt angekündigte Verfassungsklage
AFP VOM 16.7.2012 | Nachrichten - Allgemein | 1199 Aufrufe Mehr zum Thema:Länderfinanzausgleich, Seehofer, Bayern, Verfassungsklage
Kabinett in München soll am Dienstag entscheiden
Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hat die angekündigte Verfassungsklage seines Landes gegen den Länderfinanzausgleich verteidigt. "Wenn Gespräche mit den anderen Ländern nichts bewegen, dann bleibt uns Bayern nur der Weg nach Karlsruhe", sagte Seehofer der "Süddeutschen Zeitung". "Bei aller Solidarität haben wir immer klargemacht: ein Transfersystem, bei dem Bayern allein die Hälfte der gesamten Ausgleichssumme in ganz Deutschland zahlt, ist aus dem Ruder gelaufen und muss korrigiert werden."
Medienberichten zufolge soll das Kabinett in München am Dienstag über eine Klage entscheiden. Es sei unumgänglich, gegen die bisherige Pflicht, ärmere Bundesländer mitzufinanzieren, vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen, heißt es laut "SZ" in der Vorlage für die Kabinettssitzung. Die Gespräche mit den Empfängerländern erkläre die Staatskanzlei für gescheitert. "Trotz intensiver Bemühungen sind die anderen Ländern nicht ernsthaft daran interessiert, Reformen im Verhandlungswege umzusetzen", heißt es demnach in der Vorlage.
Bayerns Vize-Regierungschef Martin Zeil (FDP) erklärte: "Es ist höchste Zeit, Bayern und seinen Steuerzahlern zu ihrem Recht zu verhelfen." Auch die schwarz-gelbe Landtagskoalition trage dies mit, sagte CSU-Fraktionschef Georg Schmid. Der Chef der Bayern-SPD, Florian Pronold, verwies dagegen darauf, Seehofer habe selbst im Jahr 2001 im Bundestag das vom damaligen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber (CSU) ausgehandelte System mitbeschlossen.
Der Länderfinanzausgleich sieht vor, dass die reichen Bundesländer den armen helfen, damit überall in Deutschland vergleichbare Lebensbedingungen herrschen können. Derzeit gibt es nur vier Geberländer: Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg. Laut "SZ" will Bayern bis Herbst die Klageschrift erarbeiten, im Spätherbst könnte sie in Karlsruhe eingereicht werden. Mit einer Entscheidung der Verfassungsrichter rechnet die bayerische Staatskanzlei dem Bericht zufolge offenbar nicht mehr vor der Landtagswahl und der Bundestagswahl im Herbst 2013.
© AFP Agence France-Presse GmbH 2012
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