Sechsmonatige Pflegezeit muss am Stück genommen werden
AFP VOM 15.11.2011 | Nachrichten - Allgemein | 764 Aufrufe Mehr zum Thema:Pflegezeit, Betreuung, Arbeitnehmer
Bundesarbeitsgericht untersagt Aufteilung
Arbeitnehmer dürfen die Pflegezeit zur Betreuung von Angehörigen nur ein Mal im Jahr in Anspruch nehmen. Die Pflegezeit von bis zu sechs Monaten im Jahr darf nicht in mehrere Raten aufgestückelt werden, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG). Die Erfurter Richter wiesen damit die Klage eines Beschäftigten zurück, der für die Pflege seiner Mutter zu Hause bei seinem Arbeitgeber innerhalb eines Jahres zwei Mal für wenige Tage Pflegzeit beantragt hatte.
Der Betrieb hatte den zweiten Antrag abgelehnt und wollte seinem Mitarbeiter für diesen Zeitraum, zwei Tage nach Weihnachten, allenfalls unbezahlten Urlaub gewähren. Zu Recht, wie das Gericht nun entschied: Arbeitnehmer dürfen laut Urteil nur ein Mal im Jahr Pflegezeit beanspruchen. Dies gilt selbst dann, wenn die genommene Pflegezeit die gesetzliche Höchstdauer von sechs Monaten unterschreitet.
Eine ab kommendem Jahr geltende Neuregelung sieht Verbesserungen für pflegende Angehörige vor. Dem neuen Gesetz zufolge können Beschäftigte ihre Arbeitszeit für bis zu zwei Jahre um maximal 50 Prozent reduzieren und dafür 75 Prozent ihres Gehalts beziehen. Im Gegenzug sollen die Beschäftigten im Anschluss an die Pflegezeit wieder Vollzeit arbeiten und dafür zunächst 75 Prozent ihres Gehalts erhalten - so lange, bis der Saldo wieder ausgeglichen ist. Einen Rechtsanspruch für den Beschäftigten auf die Pflegezeit gib es allerdings nicht.
15.11.2011 - 15:30 Uhr
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