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Schwimmbad wegen religiöser Diskriminierung verurteilt - 1/1
AFP vom 29.01.2008   |   1314 Aufrufe   |   Rubrik: Nachrichten - International

Schwimmbad wegen religiöser Diskriminierung verurteilt

Musliminnen in Göteborg mussten Schleier abnehmen

Ein Berufungsgericht in Schweden hat die Stadt Göteborg zur Zahlung einer Entschädigung an zwei Musliminnen verurteilt, weil diese in einem städtischen Schwimmbad zum Abnehmen ihrer Schleier aufgefordert worden waren. Das Gericht verwarf nach eigenen Angaben ein Urteil aus erster Instanz vom vergangenen März und wertete den Vorfall als diskriminierend. Die beiden Frauen hatten im Jahr 2004 an unterschiedlichen Tagen ihre Kinder in das Schwimmbad begleitet, wollten selbst aber nicht schwimmen.

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Sie hielten ihre Körper gemäß ihren religiösen Überzeugungen mit langen Hosen, langärmligen T-Shirts und Schleiern bedeckt. Die Bademeister forderten die Frauen auf, ihre Schleier abzunehmen. Im Prozess beriefen sich die Bademeister auf die Kleidungsvorschriften in dem Schwimmbad, die kurze Hosen und kurzärmlige T-Shirts vorsehen. Die lange Kleidung hätte die Mütter den Rettungsschwimmern zufolge daran gehindert, ihre Kinder im Notfall zu retten. Aus diesem Grund hingen im Schwimmbereich entsprechende Hinweisschilder. Das Gericht urteilte, das Göteborger Schwimmbad habe nicht glaubhaft machen können, dass die Anweisung durch die Bademeister nichts mit der Religion der Frauen zu tun gehabt habe. Die Stadt muss nun 20.000 Kronen (rund 2100 Euro) an jede der Frauen zahlen.

29. Januar 2008 - 15.26 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2008



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